Fahrtkosten Großeltern Kinderbetreuung

  • Hallo in die Runde,


    beim längeren Recherchieren habe ich herausgefunden, dass die

    Fahrtkosten der Großeltern auch bei unentgeltlicher Betreuung der Kinder bis ~4000€ geltend gemacht werden können (fürs erste Lebensjahr fallen ja noch keine Krippenkosten an, die man abrechnen könnte. Aber auch später ist das ja durchaus ein interessanter und nicht unerheblicher posten, wenn die Großeltern weit weg wohnen oder häufig kommen).


    Empfohlen wurde aber einen schriftlichen Vertrag zu schließen, Rechnungen zu schreiben und die Erstattung zu überweisen, um es dem FA glaubhaft zu machen.


    Ich wollte mal eure Erfahrungswerte hören:

    1) ob ihr Fahrtkosten der Großeltern schon mal geltend gemacht habt?

    2) in welcher Größenordnung und

    3) ob das FA bei euch Belege angefordert und dann auch anerkannt hat?


    Bei uns sind das hin und zurück über 600km Fahrtstrecke, das leppert sich also schnell, wenn die Großeltern alle 1-2 Monate zum Betreuen mal vorbeikommen.


    Und dann gleich noch im Anschluss die Frage, wie ihr bei Freundschaftsdiensten damit fahrt?

    • Offizieller Beitrag

    ..., wenn die Großeltern alle 1-2 Monate zum Betreuen mal vorbeikommen.

    ?(


    3) ob das FA bei euch Belege angefordert und dann auch anerkannt hat?

    Was nun für etwaige vertragliche Regelungen wie unter fremden Dritten und deren tatsächlicher Durchführung ohne Belang ist.


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