Hallo,
im Rahmen des Betriebs einer Photovoltaikanlage wechsel ich jetzt nach 5 Jahren rückwirkend für 2018 von der umsatzsteuerpflichtigen Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung. Dazu möchte ich gerne meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für 2018 ensprechend umstellen, allerdings kann ich die im Formular 'Firmendaten' hinterlegte Umsatzsteuerpflicht nicht ändern, sondern muss eine neue EÜR mit Kleinunternehmerregelung anlegen. Leider ist es dabei nicht möglich, Daten aus einer 'umsatzsteuerpflichtigen' EÜR zu übernehmen. So ein Wechsel ist ja gerade beim Betrieb von Photovoltaikanlagen nicht ungewöhnlich, gibt es daher denn vielleicht eine Möglichkeit die Daten zu importieren, zumindest das Betriebsvermögen mit den bereits vorgenommenen Abschreibungen?
Vielen Dank