Wie mit offener (von Patienten nicht beglichene) Rechnung in Steuererklärung umgehen?

  • Hallo,

    ich arbeite als PSychotherapeut in einer Privatpraxis. Ich habe zwei Rechnungen aus dem Oktober und Dezember 2018, welche von einem Patienten noch nicht bezahlt wurden. Wie gehe ich nun in der Steuererklärung damit um? Lasse ich diese einfach raus (die fortlaufenden Rechnungsnummern sind dann allerdings unterbrochen) und was passiert, wenn der Patient doch nich bezahlt. Da die Rechnungen insgesamt knapp 2000€ betragen, wäre die von mir gegebenenfalls zu viel entrichtetet Steuer, falls der Patient nicht bezahlt und ich die Rechnung angebe, schon recht hoch.


    Kann mir jemand die korrekte Vorgehensweise in diesem Fall nennen?


    Beste Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe zwei Rechnungen aus dem Oktober und Dezember 2018, welche von einem Patienten noch nicht bezahlt wurden. Wie gehe ich nun in der Steuererklärung damit um? Lasse ich diese einfach raus (die fortlaufenden Rechnungsnummern sind dann allerdings unterbrochen) und was passiert, wenn der Patient doch nicht bezahlt.

    Warum sind die fortlaufenden Rechnungen unterbrochen? Sie sind doch vorhanden und mit entsprechenden Vermerken versehen. ?(


    Da die Rechnungen insgesamt knapp 2000€ betragen, wäre die von mir gegebenenfalls zu viel entrichtetet Steuer, falls der Patient nicht bezahlt und ich die Rechnung angebe, schon recht hoch.

    Was für zuviel bezahlte Steuer? Dir ist bewusst, dass Du eine EÜR erstellst, für die § 11 EStG gilt, oder? Keine Zahlung = keine Betriebseinnahme = keine Einkommensteuer.

  • Die Frage wäre ja, was passiert, wenn der Patient doch noch bezahlt. Muss ich das in der aktuellen Steuererklärung kenntlich machen, dass die Rechnung noch offen ist?

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage wäre ja, was passiert, wenn der Patient doch noch bezahlt.

    Was soll da das Problem sein? Gemäß Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG Betriebseinnahme im Zeitpunkt der Vereinnahmung.


    Du solltest vielleicht einmal eine eingehende Erstberatung eines Steuerberaters in Deine Überlegungen einbeziehen.

  • Sie machen doch eine EÜR?


    Bei EÜR erfasst man nur die tatsächlichen Einnahmen - und wenn es Rechnungen gibt, die nicht bezahlt wurden, hebt man sie auf als Nachweis, dass sie ausgestellt wurden und man sollte auch Mahnungen dazu legen!


    Wenn sie dann doch noch bezahlt werden, werden sie im Jahr des Zuflusses besteuert - bei EÜR!


    Bei Bilanz wäre es etwas anders - dann nochmal nachfragen!


    Lia