Druckkosten Dissertation mit anteiliger Bezahlung

  • Hallo zusammen,


    ich hatte Ende 2017 Druckkosten für eine Dissertation (nebenberuflich), welche ich bekanntermaßen von der Steuer absetzen kann. Der Preis dafür war nach Autorenexemplaren gestaffelt, d.h. bei 10 Exemplaren war der Preis minimal und steigt mit der Anzahl der Exemplare. Ich habe 40 genommen und dafür nur unwesentlich mehr als bei 10 Exemplaren gezahlt.


    Da mein ehemaliger Lehrstuhl auch Autorenexemplare haben wollte, habe ich am Anfang des Folgejahres 2018 anteilig noch Aufwendungen für den Druck ersetzt bekommen. Sowohl Rechnungsstellung meinerseits als auch die Zahlung an mich erfolgten beide in 2018.


    Ich habe 2 Fragen, bei denen mir hoffentlich jemand weiterhelfen kann:

    1. Spielt es für die Steuer eine Rolle, dass ich nicht die Minimalzahl an Autorenexemplaren genommen habe? Der Druck hätte ja auch günstiger sein können.

    2. Ich hatte ursprünglich gedacht, dass ich die Druckkosten abzüglich der Erstattung vom Lehrstuhl absetze. Da das aber jetzt in unterschiedliche Jahre fällt, muss ich dann die Druckkosten als Ausgabe in 2017 und die Erstattung des Lehrstuhls als Einnahme in 2018 angeben?


    Ich habe 2017 und 2018 Steuern für eine nichtselbstständige Tätigkeit gezahlt und 2018 zusätzlich noch eine Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit (VGWort) für die selbige Dissertation erhalten.


    Ich hoffe mir kann dabei jemand helfen!


    Viele Grüße

    TwinT

    • Offizieller Beitrag

    1. Spielt es für die Steuer eine Rolle, dass ich nicht die Minimalzahl an Autorenexemplaren genommen habe? Der Druck hätte ja auch günstiger sein können.

    nein


    2. Ich hatte ursprünglich gedacht, dass ich die Druckkosten abzüglich der Erstattung vom Lehrstuhl absetze. Da das aber jetzt in unterschiedliche Jahre fällt, muss ich dann die Druckkosten als Ausgabe in 2017 und die Erstattung des Lehrstuhls als Einnahme in 2018 angeben?

    Die zu erwartenden Erstattungen sind in 2017 zu erklären und den Kosten gegenzurechnen.