Nachzahlung - Lohnsteuerausgleich

  • Hallo und guten Tag,



    ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet und irgend jemand kann mir bei meinem Anliegen helfen. Sicher ist die Erklärung dafür sehr simpel. Ich bin aber nur Laie auf dem Gebiet und würde mich über verständliche Erläuterungen freuen.



    Ich selber mache meine Steuererklärung schon einige Jahre mit dem wiso Steuerprogramm. Ohne Probleme und ohne großen Kenntnisse, habe ich damit immer eine kleine Erstattung erhalten.

    Nun wollte ich dieses Jahr die Steuer für meinen Mann das erste mal machen. Er hat vorher noch nie eine abgegeben.

    Er ist ganz normaler Angestellter. Jahresbrutto 32400€. Einbehaltene Lohnsteuer 4103€. Kinderfreibetrag 0,5.

    Wenn ich in die Maske nun seine allgemeinen Arbeitnehmerdaten anhand der Lohnsteuerbescheinigung eintrage, kommt direkt eine Nachzahlung in Höhe von 62,19€.

    Nun habe ich noch seine Werbungskosten eingetragen. Entfernungspauschale zur Arbeit und die Verpflegungspauschalen für sehr viele Dienstreisen (gesamt 1300€). Damit komme ich jetzt auf eine Erstattung von rund 88€.

    Nun habe ich mich durch verschiedene Seiten gelesen, warum bei ihm von Haus aus erstmal eine Nachzahlung zustande kommt und bin auf das Thema Lohnsteuerausgleich seitens des Arbeitgebers gestoßen. Und tatsächlich ist seine Lohnsteuer auf der Dezemberabrechnung vom letzten Jahr zu seinen Gunsten niedriger als die die Monate davor.



    Kann es damit zusammen hängen, dass das Programm ohne Werbungskosten erstmal eine Nachzahlung errechnet?



    Meine zweite Idee wäre, dass ich den Kinderfreibetrag nicht richtig eingetragen habe?



    Ich würde mich freuen wenn ich dazu ein wenig Hilfestellung bekomme.



    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Nun habe ich mich durch verschiedene Seiten gelesen, warum bei ihm von Haus aus erstmal eine Nachzahlung zustande kommt und bin auf das Thema Lohnsteuerausgleich seitens des Arbeitgebers gestoßen. Und tatsächlich ist seine Lohnsteuer auf der Dezemberabrechnung vom letzten Jahr zu seinen Gunsten niedriger als die die Monate davor.

    Kann es damit zusammen hängen, dass das Programm ohne Werbungskosten erstmal eine Nachzahlung errechnet?

    Ja


    Mehr kann man anhand der dürftigen Angaben nicht sagen.

  • Naja dürftige Angaben.. mehr gibts nicht zu sagen. Sein Brutto und seine Lohnsteuer steht oben. Genau wie seine Werbungskosten. Die Lohnsteuer war auf der Dezemberabrechnung um 5 € niedriger als die Monate davor.


    Kann mir vielleicht jemand erläutern ob diese Differenz tatsächlich für eine Nachzahlung in der Steuererklärung verantwortlich ist?

    Wenn ja gibt es die Möglichkeit gegen diesen Lohnsteuerabgleich zu widersprechen? Auch nachträglich?


    Tut mir leid falls die Fragen zu simpel rüberkommen. Aber ich bin wir gesagt absoluter Laie. Bei meiner Steuererklärung hab ich jedoch noch nie Probleme gehabt.

    Mich verwundert eben, dass bei ihm zu Beginn (ohne Werbungskosten) erstmal eine Nachzahlung kam. Und auch jetzt mit Werbungskosten eine so niedrige Erstattung.

    Dabei sind seine Werbungskosten zum Beispieö viel, viel höher als bei mir.

    • Offizieller Beitrag

    Abgesehen vom Datenschutz würde das auch nichts bringen, da sich monatliche Lohnsteuerdaten aufgrund der Progression so nicht genau mit der Jahrestabelle abgleichen lassen.


    Abgesehen davon heißt dass Ding seit Jahrzehnten nicht mehr Lohnsteuer-Jahresausgleich, sondern Einkommensteuererklärung.


    Und bei 1.300€ Reisekosten möchte ich bei 1.000€ Arbeitnehmer-Pauschbetrag erst einmal auch nicht von hohen Werbungskosten sprechen. Zumal ja ggf. den Reisekosten och steuerfreie AG-Erstattungen gegengerechnet sind/werden.

  • Puh. Also irgendwie komm ich nicht so ganz mit. Lohnsteuerjahresausgleich, Einkommensteuer.


    Die 1300€ sind seine Werbungskosten. Nicht alleine die Reisekosten. Die Reisekosten (Dienstwagen und Hotel) kriegt er vom AG erstattet. Ich habe also nur die Verpflegungspauschalen angegeben. Und diese plus die Entfernungspauschale zur seiner Arbeit hab ich als Werbungskosten angeben. Dazu dann noch sein Handy zur dienstlichen Nutzung.

    • Offizieller Beitrag

    Die Reisekosten (Dienstwagen und Hotel) kriegt er vom AG erstattet. Ich habe also nur die Verpflegungspauschalen angegeben.

    Und hoffentlich geprüft, ob da ggf. Frühstück etc. im Übernachtungspreis enthalten ist und die Pauschalen insoweit zu kürzen sind. Dann wird das FA sich sicherlich dafür interessieren, warum nicht auch Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei erstattet werden.


    Die 1300€ sind seine Werbungskosten.

    Und 1.000€ sind er AN-Pauschbetrag, der bereits in der Lohnsteuertabelle eingearbeitet ist und bei der ESt-Veranlagung auch immer zum Tragen kommt. Somit wirken sich letztlich nur 300€ mit dem persönlichen Steuersatz laut Grund-/Splittingtabelle steuerwirksam aus.


    Vielleicht einfach mal einen Blick in die umfangreiche Steuerberechnung nebst Erläuterungen werfen. erfahrungsgemäß erläutern alle Buhl-Programme ihre Berechnungen sehr ausführlich. ;)

  • Vielen Dank erstmal für die Antworten. Ich hab vorhin einen Termin beim Steuerberater gemacht. Ich bin nun raus. :D

    Mit den 1000€ Pauschbetrag war mir bereits bekannt.

    Wie sich das mit den Verpflegungsaufwendungen und dem eventuellen Frühstück verhält, das höre ich das erste mal. Habe mich gut belesen zu dem Thema. Aber dass ich da irgendwas abziehen muss, stand nirgends. Wie auch immer. Ich lasse es nun vom Profi machen.

    Vielen Dank trotzdem.

  • Abgesehen davon heißt dass Ding seit Jahrzehnten nicht mehr Lohnsteuer-Jahresausgleich, sondern Einkommensteuererklärung.

    Ich denke, Gast12345 meint den Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber gemäß § 42 b EStG und nicht den früheren freiwilligen Lohnsteuerjahresausgleich:

    und bin auf das Thema Lohnsteuerausgleich seitens des Arbeitgebers gestoßen.



    Ich selber mache meine Steuererklärung schon einige Jahre mit dem wiso Steuerprogramm.

    Mit welchem? Es gibt mehrere von Buhl.

    Wie sich das mit den Verpflegungsaufwendungen und dem eventuellen Frühstück verhält, das höre ich das erste mal. Habe mich gut belesen zu dem Thema. Aber dass ich da irgendwas abziehen muss, stand nirgends.

    Sowohl in steuer:Web als auch im Sparbuch kommt man aber beim Eintragen der Kosten für die Dienstreisen genau dahin:


     


    Und in der Hilfe steht es jeweils (identisch) sehr ausführlich. Also immer auch mal die Programmhilfe nutzen, nicht nur bei auftretenden Problemen ... ;)