Berücksichtigung einer Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeldversicherung) für Steuerjahr 2018

  • Guten Tag zusammen,

    das Wiso Steuer-Sparbuch 2019 rät mir unter Steuererklärung optimieren - Sonderausgaben - Übrige Vorsorgeaufwendungen folgendes: "Der Höchstbetrag zu einer zusätzlichen Pflegeversicherung für Richard von 184 € ist noch nicht ausgeschöpft. Es können noch 184 € angesetzt werden."

    Klasse, denn ich hatte die in 2018 abgeschlossene Pflegetagegeldversicherung noch nicht eingetragen.


    Die PT-Versicherung trage ich nun unter Allgemeine Ausgaben - Versicherungen und Altersvorsorge - Private Kranken- und Pflegeversicherungen ein:



    Leider wirkt sich das nicht auf die Erstattung aus:


    Fragen:

    • Sollte sich meine Erstattung nicht erhöhen? Ist der Hinweis zur Optimierung der Steuererklärung korrekt?
    • Habe ich die Beiträge für die Pflegezusatzversicherung richtig eingetragen?
    • Hat das Steuer-Sparbuch die Angaben korrekt berücksichtigt?



    Weitere Angaben:


    Der Beitrag wird auch erwartungsgemäß in Zeile 29 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen:

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt könnte man überlegen, in welcher Höhe einbehaltene Lohnsteuer überhaupt gegeben ist und angerechnet bzw. erstattet werden kann. ?(


    Ansonsten mal einen Blick in die Steuerberechnung nebst Erläuterungen werfen.

  • Einbehaltene Lohnsteuer ist noch ausreichend vorhanden.


    In der Berechnung zu den Vorsorgeaufwendungen taucht die Pflegezusatzversicherung unter "Übrige Vorsorgeaufwendungen" auf:



    Laut Berechnung kommt der Beitrag der Pflegezusatzversicherung in der Berechnung nicht zum Tragen, da die Summe der Vorsorgeaufwendungen auf 1900 € begrenzt wird.


    Darauf folgt noch ein Abschnitt "Ermittlung der Vorsorgeaufwendung bis 2004 (Vergleichsberechnung)" mit dem Ergebnis:


    Hat nun die Günstigerprüfung ergeben, dass ich Pflegezusatzversicherungen doch nicht bis 184 € absetzen kann?

    • Offizieller Beitrag

    Hat nun die Günstigerprüfung ergeben, dass ich Pflegezusatzversicherungen doch nicht bis 184 € absetzen kann?

    Scheint so. Kann halt sein, dass sich Höchstbetragsberechnung nach aktuellem Recht mit Vergleichsberechnung gegenüber altem Recht (Günstigerprüfung) etwas beißt. Lieber ein paar Daten zuviel eintragen als etwas vergessen.