Versteuerung der Vergütung Masterarbeit

  • Hallo zusammen,


    ich fertige derzeit meine erste Steuererklärung an und bin dabei auf folgende Unklarheit gestoßen:

    Ich habe vom 01.12.2017 bis zum 23.05.2018 meine Masterarbeit in einem Unternehmen angefertigt und dafür monatlich eine steuerfreie Vergütung erhalten. Seit dem 01.07.2018 bin ich nun fest angestellt.

    • Die mündliche Prüfung des Masterstudiums fand am 04.06.2018 statt. Zählt die Zeit zwischen dem 04.06. und dem 01.07. in diesem Fall als "Zeitraum ohne Beschäftigung"? Ich war in dieser Zeit trotz Abschluss des Studiums noch immatrikulierter Student.
    • Mir ist, auch nach viel Google-Recherche, nicht klar wie bzw. wo ich die Vergütung aus meiner Tätigkeit als Masterand in meiner Steuererklärung angeben muss.


    Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen, vielleicht war ja jemand in einer vergleichbaren Situation. Danke im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Die mündliche Prüfung des Masterstudiums fand am 04.06.2018 statt. Zählt die Zeit zwischen dem 04.06. und dem 01.07. in diesem Fall als "Zeitraum ohne Beschäftigung"? Ich war in dieser Zeit trotz Abschluss des Studiums noch immatrikulierter Student.

    Kann man so machen, muss man aber nicht zwingend. Ändert nichts am Ergebnis.


    Mir ist, auch nach viel Google-Recherche, nicht klar wie bzw. wo ich die Vergütung aus meiner Tätigkeit als Masterand in meiner Steuererklärung angeben muss.

    Das kommt auf den Arbeitsvertrag/Projektvertrag an. Daraus sollte sich ergeben, ob ein Arbeitnehmerverhältnis vorliegt oder eine Selbständigkeit mit entsprechend Einkünften i.S.d. § 18 EStG und abzugebender EÜR.

  • Das kommt auf den Arbeitsvertrag/Projektvertrag an. Daraus sollte sich ergeben, ob ein Arbeitnehmerverhältnis vorliegt oder eine Selbständigkeit mit entsprechend Einkünften i.S.d. § 18 EStG und abzugebender EÜR.

    Danke erstmal für die schnelle Antwort.


    Mir ist leider nicht ganz klar, anhand welcher Faktoren ich ausmachen kann ob es sich um ein Arbeitnehmerverhältnis vorliegt oder eine Selbstständigkeit. Bei dem Vertrag geht es nur die Erstellung einer Masterarbeit. Für die Versteuerung bin ich laut Vertrag selbst verantwortlich. Nach meinem Verständnis war ich damit kein "abhängig Beschäftigter", da ich ausschließlich an meiner Masterarbeit gearbeitet habe. Lässt sich anhand dieser Faktoren ausmachen, in welcher Form ich das Ganze versteuern muss?

    • Offizieller Beitrag

    Bei dem Vertrag geht es nur die Erstellung einer Masterarbeit. Für die Versteuerung bin ich laut Vertrag selbst verantwortlich. Nach meinem Verständnis war ich damit kein "abhängig Beschäftigter", da ich ausschließlich an meiner Masterarbeit gearbeitet habe.

    Selbständigkeit mit entsprechend Einkünften i.S.d. § 18 EStG und abzugebender EÜR

  • Hallo,


    ich habe dieselbe Situation, Thesis im Unternehmen geschrieben, dafür einen monatlichen Unterhaltsbeitrag erhalten und muss mich laut Vertrag selber um die Besteuerung kümmern. Also Einkünfte aus selbsständiger Tätigkeit.


    Ich habe beispielsweise 500€ monatlich für 5 Monate erhalten. Reicht es, wenn ich dann einfach in Anlage S Zeile 1 Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit 2500€ eingebe? Oder muss zwingend eine EÜR gemacht werden? Ich will keine Ausgaben gegenrechnen und es wäre o.k. wenn die 2500€ Einnahmen als Gewinn besteuert werden würden.

  • Danke, schonmal.


    In der Anlage EÜR irritiert mich, dass ich dort ja nur "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" angeben kann. Hätte ich diese freiberufliche Tätigkeit, Kleingewerbe was auch immer dann irgendwie anmelden müssen?


    Oder fülle ich in EÜR einfach nur 2500€ Betriebseinnahmen aus, Nulle alles andere und fertig?

  • Hätte ich diese freiberufliche Tätigkeit, Kleingewerbe was auch immer dann irgendwie anmelden müssen?

    Jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit hat man dem FA grundsätzlich formlos vorab anzuzeigen.


    Freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, Meldung beim Finanzamt - Quelle: bund.de

  • Ohje... Muss ich da jetzt mit einer Strafe rechnen, wenn ich einfach nur die Steuererklärung hinschicke oder muss ich das naträglich melden, ist schon über ein Jahr her.


    Mein Vorgehen wäre jetzt in Anlage S Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit das Gehalt anzugeben.

    Dann in der EÜR hätte ich als Rechtform selbstständige freiberufliche person und als Einkunftsart selbstständige Arbeit ausgewählt? Dann außerdem, dass ich den Betrieb aufgegeben habe?? (War ja nur ein befristeter Vertrag?). Als Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer würde ich den Anlange S eingetragenen Gewinn übernehmen. In sämtliche Felder wo man Ausgaben geltend machen kann/muss, würde ich 0 eintragen, ebenso wie bei Entnahme und Einlagen (diese Felder sind wegen der Betriebsaufgabe auszufüllen).


    Ich will doch einfach nur diese Einkünfte ganz normal besteuern und gut ist, das kann doch alles nicht so kompliziert und undurchschaubar sein, es schreiben doch schließlich viele eine Thesis in einem Unternehmen. Man findet leider auch sonst wirklich wenig Infos zu diesem Sachverhalt...

  • Muss ich da jetzt mit einer Strafe rechnen, wenn ich einfach nur die Steuererklärung hinschicke ...

    Eher nicht.

    In sämtliche Felder wo man Ausgaben geltend machen kann/muss, würde ich 0 eintragen, ...

    Nein, nicht erforderlich.