Hallo zusammen,
ich fertige derzeit meine erste Steuererklärung an und bin dabei auf folgende Unklarheit gestoßen:
Ich habe vom 01.12.2017 bis zum 23.05.2018 meine Masterarbeit in einem Unternehmen angefertigt und dafür monatlich eine steuerfreie Vergütung erhalten. Seit dem 01.07.2018 bin ich nun fest angestellt.
- Die mündliche Prüfung des Masterstudiums fand am 04.06.2018 statt. Zählt die Zeit zwischen dem 04.06. und dem 01.07. in diesem Fall als "Zeitraum ohne Beschäftigung"? Ich war in dieser Zeit trotz Abschluss des Studiums noch immatrikulierter Student.
- Mir ist, auch nach viel Google-Recherche, nicht klar wie bzw. wo ich die Vergütung aus meiner Tätigkeit als Masterand in meiner Steuererklärung angeben muss.
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen, vielleicht war ja jemand in einer vergleichbaren Situation. Danke im Voraus.