Hallo,
ich habe mich hier angemeldet, weil ich an meiner jährlichen Erklärung sitze und mir da so ein Gedanke gekommen ist:
Meine Arbeitsstätte ist ca. 320 Km vom Hauptwohnsitz entfernt, deshalb habe ich in einem Ort in der Nähe eine Zweitwohnung.
Ich fahre Montags die Tätigkeitsstätte vom Hauptwohnsitz aus an und Dienstag bis Freitag vom Zeitwohnsitz aus. Dann von der
Tätigkeitsstätte wieder zum Hauptwohnsitz.
Ich habe versucht dies in der Entfernungspauschale abzubilden (46 x 320 km und 175 x 8 Km beides 01.01.-31.12.).
Da meckert "Steuersparbuch 2019" aber wegen der Zeitraumüberschneidung weil es von zwei Tätigkeitsstätten ausgeht.
Das kann man ja ignorieren.
Was ich mich frage, kann ich dies dem Finanzamt überhaupt so vorlegen? Oder würden die dann argumentieren, dass für die
Anfahrt die Familienheimfahrten der doppelten Haushaltsführung anzurechnen sind (die ich ja auch angebe).
Ich freue mich über eure Hilfe
LG
P.S.
Doppelte Haushaltsführung - Anreise zur Arbeit am Wochenanfang separat?
Das hier ist ja ein ähnlicher Fall aber so richtig klar wirds mir mit den Familienheimfahrten nicht.
Kann beides angesetzt werden?