Situation: Dienstwagen mit 1% + 0,03% Regelung, Korrektur bei der Steuererklärung auf 0,002% Regelung. Ca 100 Tage Fahrt ins Büro zur ersten Arbeitsstätte.
Soviel habe ich herausgefunden:
Wenn man am gleichen Tag einen Kunden besucht und auch ins Büro fährt, dann zählt der ganze Tag als Dienstfahrt und man muss ihn nicht mit 0,002%versteuern, obwohl man die erste Arbeitstätte besucht hat.
Nun die Frage:
Wenn man ein Kundenmeeting oder eine Schulung im öffentlichen Bereich eines Gebäudekomplexes mit mehreren Firmen abhält und dann nachher zu Fuß in den Sicherheitsbereich des Büros geht, also zur ersten Arbeitsstätte, zählt der Tag dann auch als Kundenbesuch? Oder muss man dazu das Auto bewegen? Ist es von der Hausnummer oder einem Stockwerk abhängig oder von der Dauer des Meetings?
Danke und Gruß
Loeter