Wo Abschreibung des Computers bei Vermietung Ferienwohnung eintragen

  • Hallo,


    in den vergangenen Jahren wurde meine Einkommensteuer von einem Steuerberater gemacht. Nun habe ich mich entschlossen die Erklärung selber zu machen da es immer die Jahre gleich ist, dachte ich||.


    Leider stehe ich vor einem Problem das ich nicht lösen kann. Ich möchte meinen Computer, den ich zu mind. 50 % für die Vermietung der Ferienwohnung benötige, (Rechnungen schreiben, Buchungsbest. Anfragen etc.) als Werbungskosten geltend machen. Der Rechner hat 1.020 € gekostet und er sollte für 3 Jahre abgeschrieben werden. Mein Steuerberater hat damals mein alten PC in die Anlage V Vermietung und Verpachtung mit 3 Jahren abgeschrieben und unter Feld 47 Verwaltungskosten gepackt.


    Ist das Feld47 richtig, wenn ja wie mache ich das mit der Berechnung der Abschreibung. Steht mir hier keine Programmautomatik zur Verfügung die den Betrag selbst errechnet.

    In der Verwaltung Arbeitsmittel (gemischt genutzt) habe ich den PC eingetragen aber wo bekomme ich den Betrag an die richtige Stelle.


    Stehe voll auf dem Schlauch, kann mir bitte jemand einen Denkanstoß geben.


    lg

    Besi

    • Offizieller Beitrag

    Stehe voll auf dem Schlauch, kann mir bitte jemand einen Denkanstoß geben.

    Excel etc. nutzen und eintragen. Der Erklärung natürlich entsprechende Nachweise und Aufstellungen zwecks Glaubhaftmachung beifügen.