Neuerdings habe ich Geldanlagen über Weltsparen für deren Kapitalerträge keine Quellensteuer einbehalten wird. Wenn ich korrekt arbeiten möchte, muss ich diese Kapitalerträge nach Zeile 15 KAP angeben. Gleichzeitig nutze ich aber weder den Betrag der möglichen Freistellungsauufträge aus, noch nutze ich bei den banken die Freistellungsaufträge aus.
Ich habe daher unter Zinsen und andere Kapitalerträge die auf den einzelnen Steuerbescheinigungen ausgewiesenen Kapitalerträge angegeben.
Das Programm berechnet nun den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag, der deutlich unter der Grenze liegt.
Nun habe ich unter übrige Kapitalerträge die im Inland ausgezahlten Kapitalerträge der ausländischen Bank gemäß Zeile 15 KAP erfasst.
Nach meinem Verständnis dürfte dieser Betrag jetzt nicht zu einer Reduzierung des Auszahlungsbetrags führen, da ja der in Anspruch genommene Sparer-Freibetrag nicht ausgeschöpft ist.
Das Programm reduziert aber sofort den Auszahlungsbetrag um den 25% Einbehalt der Quellensteuer oder so ähnlich. Was kann ich tun, um einerseits die Erträge aus dem Ausland anzugeben, die aber nicht meine Steuer-Rückzahlung reduzieren?