Einkommensteuererklärung - Mietwagen absetzen

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier. Falls dieses Thema in der falschen Rubrik ist, bitte verschieben.


    Aus beruflichen Gründen habe ich aktuell ein Hauptwohnsitz und ein Zweitwohnsitz. Beide liegen ca. 350 km (einfache Fahrt) auseinander. Da ich meinem eigenen "alten" Pkw die Fahrten nicht mehr zugetraut habe und ich aktuell vor Ort (Zweitwohnsitz) keinen Pkw benötige, miete ich mir seit einiger Zeit über den Wochenend-Flat-Vertrag ein Pkw. In dem Flat-Vertrag sind die Standardkosten als Pauschalkosten zusammengefasst. Für die Extras (keine Kilometerbegrenzung etc.) zahle ich jedes Wochenende einen kleinen zusätzlichen Geldbetrag.


    In den vergangenen Jahren habe ich für solche Einsätze meinen eigenen Pkw genutzt und bei der Einkommenssteuererklärung die Fahrten (Wochenende: Heimfahrten / in der Woche: Zweitwohnsitz <-> Arbeitsstätte) angegeben.


    Wie kann dieses jetzt in der Einkommenssteuererklärung angeben?

    - Monatliche Pauschalkosten für den Flat-Vertrag?

    - Wöchentliche Kosten die Extras zum Flat-Vertrag?

    - Heimfahrten (je gefahrenen Kilometer (Fahrtenbuch)?


    Vielen Dank im Voraus.


    Viele Grüße, VOSA

  • Und warum sollte die Abrechnung jetzt anders laufen? Es ist deine höchstpersönliche Entscheidung, statt des dir zur Verfügung stehenden eigenen Pkw einen Mietwagen zu nehmen. Du erwartest doch nicht allen Ernstes, dass dir die Allgemeinheit über den Fiskus deine Lebenshaltung finanziert? Du kannst entsprechend den Regelungen wie in den Vorjahren abrechnen. Alles andere ist dein Privatvergnügen - der Mietwagen ist nicht durch deine Tätigkeit veranlasst, sondern durch deine privaten "Befürchtungen". Du könntest ja auch ein neues Auto kaufen - das ist auch nicht anders.

    • Offizieller Beitrag

    In den vergangenen Jahren habe ich für solche Einsätze meinen eigenen Pkw genutzt und bei der Einkommenssteuererklärung die Fahrten (Wochenende: Heimfahrten / in der Woche: Zweitwohnsitz <-> Arbeitsstätte) angegeben.

    Und dabei bleibt es auch, alles mit der Entfernungspauschale zu berechnen und abgegolten.