Doppelte Haushaltsführung Ausland An- Abreise/Heimfahrten trennen

  • Guten Tag zusammen,


    ich versuche im WISO Steuerprogramm meine Ausgaben in Zusammenhang mit einer Auslandsentsendung in die USA abzurechnen und habe Schwierigkeiten die Kosten für die "Erste Fahrt" von den Heimfahrten zu trennen:


    Ich war von März 2018 bis Februar 2019 in die USA entsendet. In der Zeit bin ich zweimal zu meiner Familie nach Hause geflogen (im August und im Dezember). Die Tickets habe ich aber wie folgt gekauft:


    1. Hinflug Februar 2018, Rückflug August 2018

    2. Hinflug August 2018, Rückflug März 2019

    3. Hinflug Dezember 2018, Rückflug Januar 2019


    Die Kosten für die Heimfahrt im August sind also schwer von den Kosten der ersten Fahrt an den Dienstort zu trennen. Ich habe es jetzt so gelöst, dass ich Tickets 1 und 2 beide für die Kosten der ersten (bzw letzten) Fahrt angebe (mit Hinweis auf die Heimreise im August) und die Heimfahrt im August zwar angebe jedoch mit 0 € berechne. Ist das korrekt so?


    Ein weiteres Problem habe ich bei der Eingabe der Entfernung (ohne Flugstrecke) der Heimfahrt. Da ich einmal nach Frankfurt und einmal nach München geflogen bin und von dort jeweils mit dem Zug nach Hause, kann ich schlecht eine einfache Entfernung angeben (die Zugtickets habe ich außerdem nicht aufbewahrt). WISO akzeptiert jedoch auch 0 km nicht als Angabe?


    Vielen Dank!

  • Du musst die Aufteilung glaubhaft machen - das könnte also klappen. Aber mit dem Ansatz der Kilometer sehe ich Probleme: hier gilt nicht die Entfernungspauschale, die unabhängig vom Verkehrsmittel ist, sondern die Kilometerpauschale, die nur bei nachgewiesenen Fahrten mit dem Pkw angesetzt werden darf. Sonst nur die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel. Wenn du die Fahrscheine nicht mehr hast, solltest du versuchen, dies auf andere Weise nachzuweisen (z. B. Lastschrift der Bahn oder ähnliches). Ohne Nachweis kein Ansatz.

    • Offizieller Beitrag

    1. Hinflug Februar 2018, Rückflug August 2018

    2. Hinflug August 2018, Rückflug März 2019

    3. Hinflug Dezember 2018, Rückflug Januar 2019

    Verstehe ich nicht. ?(


    Ein weiteres Problem habe ich bei der Eingabe der Entfernung (ohne Flugstrecke) der Heimfahrt. Da ich einmal nach Frankfurt und einmal nach München geflogen bin und von dort jeweils mit dem Zug nach Hause, kann ich schlecht eine einfache Entfernung angeben (die Zugtickets habe ich außerdem nicht aufbewahrt). WISO akzeptiert jedoch auch 0 km nicht als Angabe?

    Zug einfach weglassen.


    WISO

    Da sollte mann dann auch den genauen Programmnamen und die Version angeben. Ein Programm namens WISO gibt es nicht.

  • Vielen Dank für die Antworten! Das hilft schon mal weiter.


    WISO

    Da sollte mann dann auch den genauen Programmnamen und die Version angeben. Ein Programm namens WISO gibt es nicht.

    Ich benutze das WISO steuer:Sparbuch 2019.


    Ein weiteres Problem habe ich bei der Eingabe der Entfernung (ohne Flugstrecke) der Heimfahrt. Da ich einmal nach Frankfurt und einmal nach München geflogen bin und von dort jeweils mit dem Zug nach Hause, kann ich schlecht eine einfache Entfernung angeben (die Zugtickets habe ich außerdem nicht aufbewahrt). WISO akzeptiert jedoch auch 0 km nicht als Angabe?

    Zug einfach weglassen.

    Dass ich die Zugfahrten ohne Tickets wahrscheinlich nicht absetzen kann, habe ich mir schon gedacht; es geht dabei auch nur um relativ geringe Beträge. Daher auch mein Versuch 0 km als Entfernung anzugeben. Wenn ich unter Anzahl der Heimfahrten 2 eingebe zwingt mich dass Programm jedoch auch eine Entfernung anzugeben. Sollte ich die Zahl der Heimfahrten also auf 0 setzen und dann trotzdem die Flugreisen eintragen? Wenn ich das mache, bekomme ich die Fehlermeldung, dass ich zumindest Telefonate angeben sollte (obwohl ich ja vor habe Heimfahrten geltend zu machen). Aber bei dieser Fehlermeldung kann ich immerhin auf ignorieren klicken.


    1. Hinflug Februar 2018, Rückflug August 2018

    2. Hinflug August 2018, Rückflug März 2019

    3. Hinflug Dezember 2018, Rückflug Januar 2019

    Verstehe ich nicht. ?(

    Als ich den ersten Flug in die USA im Januar gebucht habe, war es noch nicht möglich einen Rückflug im März 2019 zu wählen. Da ich sowieso eine Heimreise im August geplant hatte, habe ich als Rückflug August 2018 gewählt. Später habe ich dann einen weiteren Flug in die USA gebucht von August bis zum Ende meiner Auslandstätigkeit im März 2019. In beiden Flügen ist also eine Flugstrecke der ersten bzw. letzten Fahrt an den doppelten Haushalt zuzurechnen und eine der Heimfahrt im August. Ticket 3 ist eindeutig nur eine Heimfahrt.


    Wenn ich es richtig verstehe, werden im Endeffekt Heimfahrten und An/Abreise gleichermaßen berücksichtigt. Insofern sollte es keine Rolle spielen, wie ich die Kosten zuordne, solange ich nichts doppelt abrechne?

    • Offizieller Beitrag

    Dass ich die Zugfahrten ohne Tickets wahrscheinlich nicht absetzen kann, habe ich mir schon gedacht; es geht dabei auch nur um relativ geringe Beträge.

    Doch kannst Du.

    Da ich einmal nach Frankfurt und einmal nach München geflogen bin und von dort jeweils mit dem Zug nach Hause, kann ich schlecht eine einfache Entfernung angeben (die Zugtickets habe ich außerdem nicht aufbewahrt). WISO akzeptiert jedoch auch 0 km nicht als Angabe?

    Denn jetzt habe ich das erst richtig verstanden.


    Der Programmhinweis kommt bei den Familienheimfahrten und das zurecht. Bei den Familienheimfahrten ist analog die Entfernungspauschale anzusetzen. Deshalb musst (darfst) Du da die Entfernungen (ohne Flugstrecken) anstrecken. Also die Entfernungen Wohnort -> Flughafen D und Flughafen -> zum Ort des doppelten Haushaltes. Und dann ist alles ok.


    Die steuerfreien Erstattungen/Auslösungen des AG sind dem Ganzen natürlich gegenzurechnen.

  • Nun muss ich doch noch mal nachfragen: Ich habe mittlerweile alles soweit im WISO steuer:Sparbuch 2019 eingegeben und komme auf Ausgaben in Zusammenhang mit der Auslandstätitigkeit (vor allem Mietkosten), die (meiner Erwartung nach) einiges an Steuererstattungen bringen sollten. Jedoch haben meine Angaben keinerlei Auswirkungen auf die vorhergesagte Erstattungssumme. Habe ich etwas vergessen?


    Da ich im Rahmen der Entsendung steuerfreie Auslandsverwendungszuschläge bekommen habe, habe ich unter "Besonderheiten bei Arbeitnehmnern" dort den Haken gesetzt. Meine Ausgaben habe ich dann unter "Ausgaben, die mit der Auslandstätigkeit zusammenhängen" angegeben. Der Gesamtbetrag ist dort auch korrekt unter "Ausgaben" aufgelistet genauso wie der "nichtabziehbare Teil der Ausgaben". Unter Werbungskosten tauchen meine Angaben zu den Ausgaben nicht auf und sie haben wie gesagt auch keine Auswirkung auf den Erstattungsbetrag. Muss ich die Ausgaben (bereinigt um den nichtabziehbaren Teil) noch irgendwo manuell unter Werbungskosten eintragen?

  • Hmm... Unter "Berechnung" tauchen keine meiner Angaben zu den Auslandsausgaben auf. Unter "Formulare" sind sie korrekt aufgelistet in Anlage N -> Aufstellungen. Sie tauchen aber sonst an keiner Stelle auf (auch nicht der Gesamtbetrag der abziehbaren Leistungen).


    Ok, jetzt habe ich gerade den "?" Hinweis neben "Ausgaben" (Besonderheiten) gelesen. Dort steht, dass ich die Ausgaben auch unter "Ausgaben (Werbungskosten)" angeben muss. Kann ich dort irgendwo den berechneten abziehbaren Gesamtbetrag angeben oder gebe ich das dann alles nochmal unter "Ausgaben (Werbungskosten)" -> "Doppelterhaushalt" an?