Liebes Forum,
ich hoffe, meine steuerliche Frage wird hier positiv aufgenommen, ich habe da einige andere Beispiele gelesen. Aber ich denke, der Ton macht die Musik und ich bemühe mich, das für mich komplexe Problem, sinnvoll darzustellen.
Ich bin übrigens absoluter Steuer-Laie, im Hauptberuf Angestellter mit einem kleinem Nebengewerbe, wo sich ein Steuerberater nicht (mehr, war früher mein Hauptberuf) lohnt, weil die Kosten der Beratung höher wären, als der Gewinn. Und die üblichen Vereine wie VLH helfen beim Anteil der Gewerbetätigkeit nicht.
Aufgrund einer recht komplexen Vertragsausgestaltung des Handelsvertreter-Verhältnisses des Nebengewerbes (Stichwort Stornoreserve), ist eine Aufgabe des Nebengewerbes nicht so einfach möglich und eine Abwicklung erfolgt über noch 4 Jahre. Das soll hier bitte nicht beleuchtet werden, weil es nicht zum Sachverhalt an sich gehört. Nur für Diejenigen, die sich wundern, warum ein so kleines Nebengewerbe überhaupt mitgeschleppt wird.
Über die Suche im Forum bin ich zum Sachverhalt nicht weiter gekommen, es gab nur einen Fall eines Freiberuflers, der ggf. nicht ganz passte, weil der nicht zusätzlich und im Hauptberuf Angestellter ist. Eine allgemeine Recherche im Internet hat mich auch nicht weitergebracht, weil es quasi nur Artikel zum Thema Angestellter hat auf dem Weg zum Beruf einen Unfall und will die Kosten zusätzlich zur KM-Pauschale absetzen.
Zum Sachverhalt:
Mein privater PKW wurde parkend am Straßenrand durch Vandalismus beschädigt. Sehr eindeutig, sieht so aus, als hätte jemand mit einer Eisenstange auf meinen PKW eingeschlagen. An die Stelle kommt man mit einem Parkrempler gar nicht ran.
Das Ganze war an einem Sonntag zwischen 13-15 Uhr. Schaden lt. Gutachten 2.300€. Die KFZ-Versicherung hat eine Prämienerhöhung von 2.500€ bei Einreichung des Schadens berechnet, also nicht lohnenswert. Anzeige ist erfolgt und wurde (wie zu vermuten war) kurzfristig wegen Nichtermittlungsmöglichkeit des Täters eingestellt.
Die gewerblichen Fahren des PKW im Rahmen der Selbständigkeit setze ich per KM-Pauschale an. Diese umfasst lt. BMF-Schreiben vom 31.10.2013, BStBl. 2013 I S. 1376, Tz. 1.1 nicht Unfall-/Vandalismusschäden. In dem Schreiben wird das am Beispiel eines Angestellten dargestellt, aber ich gehe von analoger Geltung bei Selbständigen aus, da es hier nur um das Thema "ist ein Unfall (Vandalismus wird mit Unfall gleichgesetzt) zusätzlich zur KM-Pauschale absetzbar?" geht.
Zu meinen Fragen:
Da eine Erstattung durch die KFZ-Versicherung unwirtschaftlich ist, kommt ein Steuerabzug in Frage? Da es nicht auf dem Arbeitsweg im Rahmen einer Angestellten-Tätigkeit passiert ist, erstmal nicht als Angestellter im Rahmen der Werbungskosten (außergwöhnliche Werbungskosten), oder?
Was ist mit dem Anbzug als außergewöhnliche Betriebskosten, die zusätzlich zur KM-Pauschale bei gewerblicher Nutzung eines grds. privaten PKWs geltenten gemacht werden könnten? Oder außergewöhnliche Belastungen im Allgemeinen?
Da ich wirklich ungern auf ein einem Schaden von 2.300€ sitzen bleiben würde (hab die Reperatur noch nicht vorgenommen), bin ich für jeden Tipp dankbar, auch an anderen Stellen der Steuererklärung.
Ist es ggf. möglich an Stelle der Reparatur-Kosten den Wertverlust abzusetzen oder die Kosten einer fiktiven Reparatur (ohne USt, weil Sie nicht durchgeführt wurde)?
Vielen Dank für Ihre / eure Hilfe,