Einkommensteuererklärung und Verlustvortrag ?

  • Guten Abend,


    ich wollte in diesem Forum eine Frage zum Verlustvortrag und Verlustrücktrags stellen.

    Mein Studium dauerte 3 Jahre 2016 bis 2019 und ich habe für 2016 bis 2018 meine Steuererklärung vorbereitet.

    Ich habe 2016 und 2017 keine Einkünfte erzielt und habe einen Verlustvortrag von ca. 7500€ berechnet.

    2018 habe ich im Bezug auf meine Abschlussarbeit einen Werksstudenten Job angenommen.

    Und habe erstmals Einnahmen erzielt meine Frage ist, als ich meine Augaben eingegeben habe wie Werbungskosten, Versicherung etc.

    habe ich Ausgaben in der Summe von ca. 3000€ errechnet. Somit war mein Verlustvortrag für 2016 bis 2018 bei ca. 10500€

    Als ich aber meine Lohnsteuerbescheinigung von 2018 eingegeben habe, entstand zwar eine Erstattung ca. 800€ für 2018

    Aber dafür fehlten die 3000€ in Verlustrücktrag plötzlich, ich konnte das am Anfang gar nicht glauben.

    Also löschte ich meine Lohnsteuerbescheinigung und die 3000€ waren bei Verlustrücktrag wieder zu sehen.


    Meine Frage ist, sind die 3000€ jetzt nicht mehr Relevant und kann ich diese Summe nicht mehr später benutzten, um

    als Arbeitnehmer, nach meinem Abschluss, am Anfang eine Steuersenkung zu bekommen?

    • Offizieller Beitrag

    Und habe erstmals Einnahmen erzielt meine Frage ist, als ich meine Ausgaben eingegeben habe wie Werbungskosten, Versicherung etc.

    habe ich Ausgaben in der Summe von ca. 3000€ errechnet. Somit war mein Verlustvortrag für 2016 bis 2018 bei ca. 10500€

    Wie kommst Du darauf? Deine laufenden beruflich veranlassten Kosten werden erst einmal als Werbungskosten von Deinem steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn abgezogen. Das hat rein gar nicht mit Verlustvortrag/-rücktrag zu tun.


    Als ich aber meine Lohnsteuerbescheinigung von 2018 eingegeben habe, entstand zwar eine Erstattung ca. 800€ für 2018. Aber dafür fehlten die 3000€ in Verlustrücktrag plötzlich, ich konnte das am Anfang gar nicht glauben.


    Meine Frage ist, sind die 3000€ jetzt nicht mehr Relevant und kann ich diese Summe nicht mehr später benutzten, um als Arbeitnehmer, nach meinem Abschluss, am Anfang eine Steuersenkung zu bekommen?

    Da fehlt nichts. Einfach einmal in die Steuerberechnung nebst Erläuterungen schauen und nachlesen, was nach der gesetzlichen Vorschrift des § 10d EStG vorrangig von dem Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen ist.

  • Hey miwe4,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Also habe ich für die Jahre 2016 bis 2018 alles richtig gemacht?

    Und wird das Finanzamt meine Ausgaben als Werbungskosten für das Studium anerkennen?

    Ich war nur ein wenig verwirrt, da normalerweise wenn ich mit WISO steuer Sparbuch 2017 und 2018 gearbeitet habe standen meine Ausgaben als Studenten im Verlustvortrag und plötzlich fehlten die in 2019

    • Offizieller Beitrag

    Also habe ich für die Jahre 2016 bis 2018 alles richtig gemacht?

    Wie soll das hier jemand beantworten?


    Und wird das Finanzamt meine Ausgaben als Werbungskosten für das Studium anerkennen?

    Das kann nun erst recht niemand beantworten. Das kommt auf den Sachverhalt und die dazu passende Rechtslage an. Was hat es denn in den Vorjahren zu Deinen Angaben gesagt?


    Ich war nur ein wenig verwirrt, da normalerweise wenn ich mit WISO steuer Sparbuch 2017 und 2018 gearbeitet habe standen meine Ausgaben als Studenten im Verlustvortrag und plötzlich fehlten die in 2019

    Deine Steuerberechnung nebst Erläuterungen erklärt Dir doch alles erklären. Das habe ich ja oben bereits geschrieben. Und wenn man Einkünfte hat, wirken diese sich natürlich entsprechend aus.


    Im Übrigen heißt das Ding seit Jahrzehnten Einkommensteuererklärung und nicht (mehr) Lohnsteuerjahresausgleich. Ich habe die Themenüberschrift mal entsprechend angepasst.

  • die Erklärungen ab 2016 wurden hier wohl noch nicht eingereicht und sollen alle zusammen abgegeben werden: einfach machen und Bescheide abwarten bzw. Rückfragen des FA.


    Ist es tatsächlich eine Zweitausbildung ab 2016? Wenn nein, kann man sich 2016+2017 sparen und die Ausgaben für 2018 als Sonderausgaben eintragen.


    Lia)

  • Das sind meine ersten Steuererklärungen, ich habe vorher noch nie eine gemacht. Wie gesagt, danke für deine schnellen Antworten, aber leider bin ich durch deine Antworten kein Stück schlauer geworden.

  • die Erklärungen ab 2016 wurden hier wohl noch nicht eingereicht und sollen alle zusammen abgegeben werden: einfach machen und Bescheide abwarten bzw. Rückfragen des FA.


    Ist es tatsächlich eine Zweitausbildung ab 2016? Wenn nein, kann man sich 2016+2017 sparen und die Ausgaben für 2018 als Sonderausgaben eintragen.


    Lia)

    Hey Lia,


    es ist meine Erstausbildung (2016 bis 2019)

    • Offizieller Beitrag

    Ist es tatsächlich eine Zweitausbildung ab 2016? Wenn nein, kann man sich 2016+2017 sparen und die Ausgaben für 2018 als Sonderausgaben eintragen.

    Doch wohl eher nicht, oder sind die anhängigen Verfahren inzwischen alle abgeschlossen? Ansonsten muss man da schon alleine wegen der daraus resultierenden Vorläufigkeit im Bescheid zuordnen und natürlich Erklärungen abgeben.