Aufwendungen und Erstattungen für Kinderbetreuung

  • Sofern ich die steuerlichen Rahmenbedingungen richtig verstanden habe, können als Ausgaben für Kinderbetreuung Betreuungskosten ohne Verpflegung geltend gemacht werden. Die Erstattungen (bzw. "Bezuschussungen") durch den Arbeitgeber können aber sehr wohl Verpflegungskosten beinhalten, die dennoch steuerfrei sind. Da die Verpflegungskosten nicht separat erfasst werden, können also die Bezuschussungen die Ausgaben übersteigen aber dennoch absetzbare Betreuungskosten übrig bleiben. Was nun?

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde aus dem Sinn der Vorschrift einmal behaupten, dass steuerfreie Erstattungen vorrangig auf geltend zu machende Leistungen anzurechnen sind, da ansonsten Gestaltungsmissbrauch Tür und Tor geöffnet wäre. Erst bei überschießenden Erstattungen insgesamt wäre dann zu prüfen, ob da etwas aufgrund anderer Regelungen steuerfrei verbleiben kann oder nachversteuert werden muss.