Verlustvortrag vom Vorjahr noch nicht bekannt

  • Hallo zusammen,


    ich habe 2018 angefangen zu arbeiten.

    2018 habe ich studiert und hatte vor dem Berufseinstieg im September auch mehrere Hiwi Jobs (auch parallel nebeneinander), bekam aber als HIWI mit allen Jobs gleichzeitig nicht mehr als 410€ pro Monat. Bin ich deswegen nun verpflichtet die Steuererklärung abzugeben? Oder ist es eine freiwillige? Daran richtet sich ja wie lange ich noch Zeit habe.


    Die Frage kam auf, weil ich den Verlustvortrag noch nicht zurückgemeldet bekommen habe und in der Steuersoftware diese ja direkt angeben muss. Sollte ich jetzt einfach warten mit der Abgabe der Steuererklärung oder kann ich irgendwo angeben, dass ich noch auf die schon abgegebenen Steuererklärungen warte, bzw. die Feststellung des Verlustvortrages?


    Vielen lieben Dank


    und schöne Grüße


    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage kam auf, weil ich den Verlustvortrag noch nicht zurückgemeldet bekommen habe und in der Steuersoftware diese ja direkt angeben muss.

    Du "musst" gar nichts. Ggf. wird der ESt-Bescheid des betroffenen Jahres (vorrangig Verlustrücktrag, sofern Daten vorhanden) nach § 10d EStG berichtigt.


    Sollte ich jetzt einfach warten mit der Abgabe der Steuererklärung oder kann ich irgendwo angeben, dass ich noch auf die schon abgegebenen Steuererklärungen warte, bzw. die Feststellung des Verlustvortrages?

    Wenn ich Deinen ersten Absatz so lese, dann würde ich ausnahmsweise sagen "warte".