Hallo zusammen,
ich habe fast schon ein schlechtes Gewissen, einen neuen Post zu eröffnen, aber ich bitte sehr um Eure Mithilfe, da ich nun wirklich lange rumgesucht habe, aber die konkrete Antwort mir bisher verborgen blieb..
Kurz und knapp: Zweitstudium von 2015-2017, September 2017 habe ich Vollzeit das Arbeiten begonnen (und dadurch recht wenig Steuern für 2017 bezahlt, die ich durch die Werbungskosten voll wieder zurückbekommen würde, laut Wiso Steuer Software).
Wenn ich nun die Steuererklärungen für 2015-2016 mit Verlustvorträgen erstelle, gilt dieser Verlustvortrag dann nur für 2017 oder kann ich diesen in die Folgejahre mitnehmen? Sonst würde der Effekt für mich ja komplett verpuffen und ich könnte mir die Mühe der Steuererklärungen sparen.
Im Internet gibt es so viele unterschiedliche Aussagen dazu.
Vielen lieben Dank für eine Antwort!
Tobi