Hallo,
ich wurde vom Finanzamt aufgefordert für das Jahr 2018 eine
Umsatzsteuerjahreserklärung zu erstellen, da ich bisher von der
Abgabe einer monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung vom Finanzamt befreit bin.
Die Umsatzsteuer für das Jahr 2018 habe ich freilich gesammelt und kann
diese nun auch in einem Schub bezahlen, soweit so klar.
Meine Frage ist: Kann ich die
Umsatzsteuer, die ich demnächst in meiner Umsatzsteuerjahreserklärung für
das Jahr 2018 zahle, noch in der Einkommensteuererklärung für 2018 als
Betriebsausgabe verbuchen, obwohl ich sie ja nicht 2018, sondern erst in diesem Jahr zahle? Ist das überhaupt möglich oder geht das
erst wieder mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019?
Das Problem hier wäre, dass ich einen nicht niedrigen Betrag dann erst nächstes Jahr mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 als Ausgabe geltend machen könnte.
Ich würde mich über eine Hilfestellung freuen.
Liebe Grüße!