Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter ist samt Ehepartner an einem Wochenende außerberuflich/privat unterwegs (auswärtiger Wochenendaufenthalt), mit Fahrzeugüberlassung über 1%.
Durch die günstige Lage wäre es für AG und AN von Vorteil, wenn der Mitarbeiter direkt vor Ort bleibt und am folgenden Werktag direkt zum Kunden fährt - spart zum Beispiel die Flugtickets. Der Ehepartner würde dadurch aber separat/alternativ zurückreisen, wodurch private Kosten entstehen (Bahn-Ticket).
Kann der AG die Kosten legitim tragen und wie wäre die empfohlene Behandlung?
Reisekosten könnten ja eigentlich nur für den Mitarbeiter selbst berücksichtigt werden.
Vielen Dank für etwaige Kommentare/Ideen.