Hallo allseits
Ich wohne (wieder) in meinem Elternhaus. De facto ist das meine Immobilie, de jure läuft alles noch auf meine Mutter (Rentnerin), die im letzten Jahr verwitwet ist. Sie hat von meinem Vater alles geerbt (Berliner Testament). Ich bin nun dabei verschiedene Renovierungen vorzunehmen. Teils selbst, teils durch Handwerker.
Kann ich als "nicht Eigentümer" diese Handwerkerleistungen steuerlich gelten machen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
PS: Ergänzend: Wie verhält es sich beim Schornsteinfeger. Die Kosten sind grundsätzlich ja auch ansetzbar. Allerdings "bestelle/beauftrage" ich den Schornsteinfeger ja nicht, der kommt einfach. Was wäre denn da maßgeblich? Das ich die Rechnung überwiesen habe?
Herzlichen Dank vorab!
Gruß
Thomas