Hallo liebe Kommunitiemitglieder,
ich hoffe, meine Fragen landen im richtigen Forum, sonst bitte ich das vielmals zu entschuldigen. Es geht um die Besteuerung des Verlustes als atypisch stiller Gesellschafter bei einer Aktiengesellschaft, die Leasinggeschäfte aller Art betreibt. Die steuerliche Mitteilung der Gesellschaft enthält folgende Beträge:
Laufende Einkünfte aus Gewerbetrieb ...................................................................... -1.017,06 €
lfd. Einkünfte nach Anwendung § 15 EStG ............................................................... -370,54 €
Auswertungshineweis zu den oben mitgeteilten Besteuerungsgrundlagen:
Im Folgebescheid anzusetzende laufende Einkünfte nach Korrektur um die
nach §§ 3 Nr.40, 3c Abs.2 EStG steuerfreien Teile ................................................... -370,54 €.
Die Aktiengesellschaft sitzt in einem anderen Bundesland ca. 600 km entfernt. Das für mich zuständige Finanzamt sagt, dass der Verlustbetrag erst dann berücksichtigt werden kann, wenn das für die Gesellschaft zuständige Finanzamt den Betrag mitgeteilt hat. Mitgeteilt wurde offenbar der Betrag von -370,54 €, denn dieser Betrag wurde dann von meinem Finanzamt berücksichtigt.
Nun meine Frage:
Kann das so richtig sein, oder beträgt nicht der tatsächliche Verlust 1.017,06 €? Um was für steuerfreien Teile kann es sich denn hier handeln? Wie sich der Betrag von -370,54 € errechnet, weiß ich auch nicht. In dem durch die Gesellschaft übersandten Kontoauszug ist ein Verlust von 1.017,06 € ausgewiesen.
Über Eure Beiträge würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon jetzt dafür.
Herzliche Grüße
heipo37