Verlust aus Verkauf ausländischer (Luxemburg) fondsbasierter Renten Lebensversicherung, Erfassung in Einkommenssteuererklärung

  • Hallo,


    ich musste in 2018 eine fondsbasierte Investmentrente der FWU verkaufen. Der Vertragsabschluss war im Jahr 2005, der Rückkauf gültig im Juli 2018. D.h. knapp 14 Jahr wurde diese gehalten.

    Wie zu erwarten, habe ich hier Verlust gemacht. Also die Differenz der eingezahlten Versicherungsbeiträge und des Rückkaufswert nach 14 Jahren war negativ.


    Es gab in diesem Fall vom Unternehmen keine Steuerbescheinigung, da die Versicherung in Luxemburg sitzt. Nun muss ich meine Einkommensteuer 2018 noch abschließen. Ich hatte mir eine schriftliche Übersicht über die Versicherungsart, der geleisteten Beiträge und der Differenz zum Rückkaufswert als Basis für die Steuer austellen lassen.


    Nach meinen Recherchen, muss ich den Ertrag aus Kapitaleinkünften natürlich versteuern, in dem Fall aber wohl nur die negative Bilanz über die Laufzeit, da ich ja keinen positiven Ertrag erwirtschaftet habe.


    Wo muss ich dies wie eintragen? Ich hatte dieses Thema gefunden: aber bin hier ein klein wenig überfordert mit der Beurteilung, ob dies exakt so passt. Muss ich den erhaltenen Rückkaufswert angeben? Oder nur die Differenz? Ich wäre für Hilfe aus dem Forum sehr dankbar.

  • Für Lebensversicherungen, die vor dem 1.1.2006 abgeschlossen wurden, gelten andere Regelungen als danach. Du musst in deinen Recherchen also auf das alte Recht abstellen.


    Für die Eintragungen hat miwe4 doch die einzelnen Schritte in der verlinkten Diskussion gut beschrieben.

  • Für Lebensversicherungen, die vor dem 1.1.2006 abgeschlossen wurden, gelten andere Regelungen als danach. Du musst in deinen Recherchen also auf das alte Recht abstellen.


    Für die Eintragungen hat miwe4 doch die einzelnen Schritte in der verlinkten Diskussion gut beschrieben.

    Hi, Danke für dein Feedback. Ich hatte mich an dem Text orientiert:



    Neupolice (Abschluss nach 2004)


    Die Erträge ermitteln sich durch Gegenüberstellung der Versicherungsleistung (z.B. Rückkaufswert) und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge. Verluste können demnach insbesondere bei frühzeitigem Rückkauf der Lebensversicherung entstehen. Der Verlust aus Veräußerungserträgen ermittelt sich durch den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungspreis und -kosten sowie den bis dahin entrichteten Beiträgen als Anschaffungskosten. Zu beachten ist, dass für Verluste aus Kündigung oder Veräußerung das allgemeine Verlustverrechnungsverbot gilt, sodass lediglich eine Verrechnung mit anderen positiven Kapitaleinkünften (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) in Betracht kommt, entweder im gleichen Jahr oder in den Folgejahren.



    Daher bin ich von einem Neuvertrag ausgegangen weil der Start der 01.05.2005 war. Es ging mir hier um den Teil, mit Erträgen aus dem Ausland Luxemburg und ich bin mir eben da nicht sicher wie sich das wo auswirkt, weil ich keinen entsprechenden Bescheid bekommen habe, mt Hinweis auf den Sitz in Luxemburg.

  • Letztendlich kann dir hier nur ein Steuerberater helfen! Abschluss war ja nach deinen Auskünften 2004 und nicht 2005. Was hier genau anzuwenden ist, können und dürfen wir hier nicht sagen, wir haben viel zu wenig Informationen und dies ist ein Forum zur Hilfe für die Programmbedienung, keine Steuerbearatung.

  • Da hast Du Recht. Ich hatte hier auf evtl ähnliche Erfahrungen gehofft. Ich suche mir dann mal einen Steuerberater raus und lasse mir den einen Fall erklären. Danke für die Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Da hast Du Recht. Ich hatte hier auf evtl ähnliche Erfahrungen gehofft. Ich suche mir dann mal einen Steuerberater raus und lasse mir den einen Fall erklären. Danke für die Antworten.

    Dann netter Weise auch den Lösungsvorschlag des Steuerberaters hier an dieser Stelle für interessierte Mitleser und evtl. ebenfalls Betroffene posten.