Update 19.0.6222 ist online, Mindestversionsprüfung ab dem 02.12.2019

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das Update mit der Versionsnummer 19.0.6222 wurde veröffentlicht. Die genaue Liste der Änderungen finden Sie wie immer weiter unten.


    Bitte beachten Sie, dass dies nun die Mindestversion ist um Übertragungen durchführen zu können. Die Mindestversionsprüfung gilt übrigens ab dem 02.12.2019.


    Hier noch die allgemeinen Hinweise zum Update:

    Vor der Installation des Updates empfehlen wir dringend die Erstellung einer Verzeichnissicherung. In diesem Fall kopieren Sie das gesamte Buhl Verzeichnis (Standard: C:\Programme(x86)\Buhl) und speichern dies an einer anderen Stelle nochmals ab.


    Falls bei der Installation des Updates aus der Software heraus über „Datei > Hilfe > Tools > Nach Updates suchen“ ein Fehler oder ein leerer Bildschirm erscheint, lässt sich das Update wie immer auch über unsere Internetseite https://www.buhl.de/updates?category=2# herunterladen und dann bei geschlossener kaufmännischer Software ausführen. Gelingt das Update auch darüber nicht, beachten Sie bitte auch die Hinweise in unseren FAQs https://www.buhl.de/faqs?article=1734 und https://www.buhl.de/faqs.html?article=1834.


    Wer programmübergreifend noch einmal die Änderungen in der aktuellen oder älteren Updateversionen nachlesen möchte, kann dies unter „Datei > Hilfe > Weitere Informationen > Programmänderungen“ tun.


    Programmänderungen:

    Build 6221:


    Lohnbuchhaltung

    • Verbessert
      • Mitarbeiter - A1 Bescheinigungen
      • Nachdem die Rückmeldungen zu A1-Bescheinigungen mit "Externe Meldungen verarbeiten" verarbeitet wurden, ist die Rückmeldung der Annahmestelle einsehbar, indem in Mitarbeiter/Lohn-Abrechnungsdaten/Zu meldende Daten/A1 Bescheinigung mit der Maus über das Feld "Rückmeldung" gefahren wird.

    • Korrigiert
      • Erfassung - Vergleichsabrechnung
      • Auch bei freiwillig Versicherten mit Mehrfachbeschäftigung, bei denen in allen Beschäftigungsverhältnissen die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, werden in der Vergleichsabrechnung (Erfassung öffnen - Schaltfläche "Vergleich" die Beträge bei "freiwillige KV AG-Zuschuss", "AG-Zusatzbeitrag" und "freiwillige PV AG-Zuschuss" korrekt ausgewiesen.

    • Neu
      • Lohnsteuerjahresausgleich
      • Der automatisierte Lohnsteuerjahresausgleich wurde komplett überarbeitet. In Parameter/Abrechnung/Abrechnungsvorgaben ist in Abrechnungsvorgaben ab 2019 nun standardmäßig das Kennzeichen "Lohnsteuerjahresausgleich durchführen" aktiviert. In Mitarbeiter/Lohn-Abrechnungsdaten/Abrechnungsvorgaben/ Register "Steuer" gibt es die Kennzeichen "Kein maschineller LSt-Jahresausgleich auf Antrag des Arbeitnehmers" und "Auslandswohnsitzkennzeichen". Sofern ein Mitarbeiter im Ausland wohnt oder im laufenden Abrechnungsjahr im Ausland gewohnt hat, ist dieses Kennzeichen zu aktivieren. Liegen sonstige abrechnungstechnische Gründe vor, die einen Lohnsteuerjahresausgleich verhindern (z.B. Lohnsteuerklassenwechsel, Steuerklasse 6, Freibeträge usw.) werden diese automatisch erkannt und berücksichtigt.