Sprachreise richtig absetzen

  • Hallo zusammen,


    in meinem Arbeitsalltag benötige ich gute Englischkenntnisse, weshalb ich im vergangenen Jahr an einem zweiwöchigen Intensivsprachkurs im Umfang von wöchentlich 30 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten im Ausland teilgenommen habe (innerhalb meines Urlaubes).


    Nun habe ich bei der Erstellung meiner Steuerklärung an einigen Stellen lesen müssen, dass die Kosten der Sprachreise generell anteilig und eher selten im vollen Umfang vom Finanzamt anerkannt werden. Hierbei stellt sich mir die Frage, welche Nachweise erforderlich sind, um dem Finanzamt schlüssig nachzuweisen, dass die Reise zu 100% berufsbedingt stattgefunden hat und somit sämtliche Kosten (Flug, Unterkunft, Kursgebühr, etc.) als Werbungskosten anzusetzen sind (ggf. eine Arbeitgeberbescheinigung?).


    Weiterhin würde ich gerne Wissen, ob bei einer Sprachreise die Übernachtungspauschale Anwendung finden kann, oder die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten aufgeschlüsselt und nachgewiesen werden müssen.


    Über eine Rückmeldung von euch würde ich mich sehr freuen und bedanke mich hierfür bereits im Vorfeld hierfür.


    Viele Grüße

    8734Alexander:)