Hallo und guten Tag.
Seit 4 Jahren bin ich im Wachdienst tätig, 3 Jahre davon an einem festen Einsatzort, etwa 18 km vom Wohnort.
Seit Juni 2019 schiebe ich jedoch auch gelegentlich Dienst in einer Behörde in Münster, knapp 50km entfernt vom Wohnort.
An insgesamt 21 Arbeitstagen in 2019 habe ich Dienst in Münster geschoben, und von meiner Arbeitgeberin jeweils 0,27€/km erhalten, welche bei einfacher Wegstrecke über 30km anfallen, also je Arbeitstag 0,27€×19km=5,13€
Jetzt meine Frage:
Bisher habe ich die normale Kilometerabrechnung bei der Steuererklärung genommen, da es ja nur 1 Arbeitsstätte gab.
Jetzt, da ich (in Zukunft auch vermehrt und in anderen Objekten) in Einsatzwechseltätigkeit unterwegs bin:
Trage ich jetzt alle Fahrten, also auch die zu meinem ursprünglich einzigen Wachobjekt, unter Anlage N -> Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten ein?
Laut meinem Arbeitsvertrag bin ich hierzu auch verpflichtet.
Des Weiteren stellt sich die Frage nach den Verpflegungspauschalen:
Im Urobjekt habe ich zumeist 7,75 Stunden Arbeitszeit (es gibt hier keine Pause!) zzgl. 45 Minuten Fahrtzeit täglich.
Im neuen Objekt habe ich 4x9 Stunden und 1x6,5 Stunden zzgl. Jeweils 2 Stunden Fahrtzeit.
Kann ich für alle Tätigkeiten die Verpflegungspauschale von 12€/täglich ansetzen?
Ich bedanke mich bereits jetzt für jede konstruktive Hilfe.