Fehler im Mantelbogen "Erklärung zur Festellung des verbleibenden Verlustvortrags"

  • Liebes Forum,


    ich habe meine Daten für meine Zweitausbildung (Studium Jahr 2013) erfasst, in dem ich keinerlei Einkommen hatte.

    Ich würde gerne rückwirkend für diese Jahre die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" einreichen.

    Wenn ich mir in Wiso-Software über "Formulare" den Mantelbogen ansehe, setzt die Software

    korrekterweise in Zeile 2 ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".

    Leider taucht ein weiteres Kreuz in Zeile 1 bei "Einkommenssteuererklärung" auf.

    Siehe Screenshot 1



    Allerdings hatte ich überhaupt zu versteuerndes Einkommen und habe auch keine entsprechenden Angaben gemacht.

    Weiterhin ist die Frist für die Abgabe einer "Einkommenssteuererklärung" längst verstrichen.

    Daher mache ich mir Sorgen, dass das Finanzamt ggf. aufgrund eines Formfehlers meine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags ablehnt.


    Wie kann ich dieses Kreuz entfernen?


    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich mir in Wiso-Software über "Formulare" den Mantelbogen ansehe, setzt die Software

    korrekterweise in Zeile 2 ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".

    Leider taucht ein weiteres Kreuz in Zeile 1 bei "Einkommenssteuererklärung" auf.

    Warum leider? Es ist so, weil es beides ist.


    Weiterhin ist die Frist für die Abgabe einer "Einkommenssteuererklärung" längst verstrichen.

    Daher mache ich mir Sorgen, dass das Finanzamt ggf. aufgrund eines Formfehlers meine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags ablehnt.

    Im Zweifel sind ist bzw. eigentlich in jedem Fall ist das durch zwei Verwaltungsakte zu bescheiden.


    Wie kann ich dieses Kreuz entfernen?

    Gar nicht.


    Nur zur Sicherheit: Die Entscheidung des BVerfG zu Kosten der Erstausbildung hast Du mitbekommen?

  • Also nur damit ich das richtig verstehe, das zweite Kreuz bei Einkommenssteuererklärung ist ebenfalls korrekt?

    Nein habe ich nicht, was hat es damit auf sich? Nach einer kurzen Google Suche lese ich dass es keine Steuervorteile für die Erstausbildung gibt, meinst du das? Kenne nur das BFH Urteil zur Zweitausbildung (Rückwirkender Verlustvortrag ist für 7 Jahre möglich).

    Da ich vor meinem Studium eine Ausbildung absolviert habe, sollte ich in die Kategorie Zweitausbildung fallen.