Hey,
ich hab letztes Jahr im Oktober ein Nebengewerbe angemeldet. Das führe ich von meinen Arbeitszimmer Zuhause aus. Gegen Ende des Jahres habe ich zum Bau einer Stützmauer und eines Anbaus an unserem Haus begonnen. Beides dient gewerblichen Zwecken - Werkstatt + Werkstattzufahrt für das Nebengewerbe. D.h. gewerblich werde ich sowohl mein Büro als auch meine Werkstatt nutzen. Die kosten für das Baumaterial wurden teilweise schon 2019 bezahlt. Wie stell ich das ganze jetzt im Steuersparbuch dar? Ich bin Kleinunternehmer.
Also Menu Selbstständigkeit --> sonstige selbständige Tätigkeit ist klar. Ist diese Mauer und die Werkstatt jetzt ein Betriebsgebäude bzw. muss dies als Betriebsvermögen erfasst werden? Wären dann die Materialkosten = Anschaffungskosten? Oder kann ich einfach die Materialkosten (Arbeitsleistung wurde von mir selbst erbracht) als normale Betriebsausgaben geltend machen? Unter welchen Punkt ist sowas zu erfassen?
LG Bocki