Cloudspeicher / Storage richtig verbuchen (Rechnungssteller Inland)

  • Hallo zusammen,


    ich habe hier eine Rechnung von einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

    In Rechnung wurde mir ein Online-Speicher gestellt, den ich für Datensicherungen nutze.


    Auf welches Konto im SKR04 lässt sich dies sinnvoll verbuchen?

    Im Forum habe ich einen ähnlichen Beitrag gefunden (Dropbox), jedoch war der Rechnungssteller im Ausland (Irland).


    Eine Idee wäre noch "Mieten für Einrichtungen (bewegliche Wirtschaftsgüter)" (4960/6835).
    Aber ein Online-Speicher ist ja kein bewegliches Wirtschaftsgut...


    Eventuell hat jemand von Euch einen Tipp.


    Vielen Dank :)
    Bücherwurm

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung