Bedürftige Person (Ehefrau) bei Einzelveranlagung

  • Hallo,


    die letzten Jahre konnte ich meine Partnerin (Studentin, seit Oktober Arbeitnehmerin) problemlos als bedürftige Person absetzen.

    Seit Juli 2019 sind wir nunmehr verheiratet, wodurch die Bedürftigkeit natürlich entfällt.

    Jedoch geht es mir konkret um den Zeitraum Januar - Heirat.


    Ich weiß, dass bei Zusammenveranlagung keine Bedürftigkeit abgesetzt werden kann, weil ja bereits der Splittingtarif dies abdeckt.


    Was ist aber, wenn wir einfach einzeln veranlagen? Ist es dann möglich, die Bedürftigkeit in der Steuer anzugeben?

    Immerhin zählt doch dann keine Splittingtabelle o.Ä.!

    • Offizieller Beitrag

    Was ist aber, wenn wir einfach einzeln veranlagen? Ist es dann möglich, die Bedürftigkeit in der Steuer anzugeben?

    Immerhin zählt doch dann keine Splittingtabelle o.Ä.!

    Dieser Gedankengang würde nur im Trennungsjahr und bei bestehender Unterhaltsverpflichtung greifen.

  • Was ist aber, wenn wir einfach einzeln veranlagen? Ist es dann möglich, die Bedürftigkeit in der Steuer anzugeben?

    Immerhin zählt doch dann keine Splittingtabelle o.Ä.!

    Dieser Gedankengang würde nur im Trennungsjahr und bei bestehender Unterhaltsverpflichtung greifen.

    Verstehe ich es richtig, dass durch die Heirat automatisch das Splitting angewendet wird? Ich dachte die Tabelle kommt nur bei Zusammenveranlagung zum Tragen.

    Demnach also klares Nein. Ich werde die Unterhaltung einer bedürftigen Person mit gleichjähriger Heirat eben Dieser, weder bei Zusammen- noch Getrenntveranlagung angeben können. Richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Verstehe ich es richtig, dass durch die Heirat automatisch das Splitting angewendet wird? Ich dachte die Tabelle kommt nur bei Zusammenveranlagung zum Tragen.

    Nein, aber Du lebst und wirtschaftest mit Deiner Ehefrau gemeinsam. Das hat nichts mit dem Wahlrecht Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung zu tun. Das ist nun einmal zwangsläufig bei dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partnern anders und deshalb auch im Jahr der Trennung anders zu handhaben als bei zusammenlebenden (Ehe-)Partnern.

  • Verstehe ich es richtig, dass durch die Heirat automatisch das Splitting angewendet wird? Ich dachte die Tabelle kommt nur bei Zusammenveranlagung zum Tragen.

    Nein, aber Du lebst und wirtschaftest mit Deiner Ehefrau gemeinsam. Das hat nichts mit dem Wahlrecht Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung zu tun. Das ist nun einmal zwangsläufig bei dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partnern anders und deshalb auch im Jahr der Trennung anders zu handhaben als bei zusammenlebenden (Ehe-)Partnern.

    Aber wir sind doch erst seit Juli 2019 verheiratet. Also müsste ich doch die Zeit von Januar bis Juli, bei Einzelveranlagung, so ansetzen können. Ist doch nichts Anderes als die Monate nach Trennung im Trennungsjahr.

    • Offizieller Beitrag

    Aber wir sind doch erst seit Juli 2019 verheiratet. Also müsste ich doch die Zeit von Januar bis Juli, bei Einzelveranlagung, so ansetzen können. Ist doch nichts Anderes als die Monate nach Trennung im Trennungsjahr.

    Es ist wahrhaftig etwas anderes. Dafür hast Du dann den Splittingtarif, der ja auf die Jahrestabelle greift.

  • Aber wir sind doch erst seit Juli 2019 verheiratet. Also müsste ich doch die Zeit von Januar bis Juli, bei Einzelveranlagung, so ansetzen können. Ist doch nichts Anderes als die Monate nach Trennung im Trennungsjahr.

    Es ist wahrhaftig etwas anderes. Dafür hast Du dann den Splittingtarif, der ja auf die Jahrestabelle greift.

    Es tut mir wirklich leid, wenn ich etwas nervig werde :)


    Aber der Splittingtarif greift doch nur bei Zusammenveranlagung. Wenn wir unsere Steuererklärungen getrennt abgeben, gilt doch die Grundtabelle. Und dann kann ich doch diese Monate des Unterhalts, VOR der Heirat absetzen.

    Ich verstehe es irgendwie nicht.

  • Aber wir sind doch erst seit Juli 2019 verheiratet

    Für den Fiskus seit ihr das ganze Jahr verheiratet! Das scheinst du noch nicht ganz verstanden zu haben. Ob ihr dann getrennte Veranlagung wählt oder Zusammenveranlagung, würde ich das Programm rechnen lassen. Es gibt keine Erklärung für das halbe Jahr und eine Erklärung für das andere halbe Jahr. Steuern sind Jahresbeträge.