Hallo,
die letzten Jahre konnte ich meine Partnerin (Studentin, seit Oktober Arbeitnehmerin) problemlos als bedürftige Person absetzen.
Seit Juli 2019 sind wir nunmehr verheiratet, wodurch die Bedürftigkeit natürlich entfällt.
Jedoch geht es mir konkret um den Zeitraum Januar - Heirat.
Ich weiß, dass bei Zusammenveranlagung keine Bedürftigkeit abgesetzt werden kann, weil ja bereits der Splittingtarif dies abdeckt.
Was ist aber, wenn wir einfach einzeln veranlagen? Ist es dann möglich, die Bedürftigkeit in der Steuer anzugeben?
Immerhin zählt doch dann keine Splittingtabelle o.Ä.!