Studium - Werbungskosten - neues Urteil!

  • Hallo zusammen,
    habe 01/2002 meine Ausbildung als Bankkaufmann abgeschlossen, bis 09/02 i. Beruf gearbeitet und zum WS 2002/2003 mit dem Studium VWL begonnen. - Es gibt ein neues Urteil vom BHF: VI R 86/99 v. 29.04.2003!
    Sehe ich es richtig, daß ich nun das Studium als Fortbildungskosten in den Werbungskosten absetzten kann?
    Ich lebe in SH und studiere in Niedersachsen - kann ich somit auch doppelte Haushaltsführung und die damit verbundenen Mehrkosten für Fahrkosten, Verpflegungsmehraufw., Miete, Umzugskosten, Einrichtung d. Zweitwohnung geltend machen?
    Da ich ledig bin und bei meinen Eltern wohne - also ohne eigenen Hausstand - ist da die Zeit der dopp. Haushaltsf. in Verbindung mit dem Studium begrenzt?