Hallo in die Runde,
Ich hoffe ich bin hier richtig mit der Frage. Ich hab länger gesucht aber keine Antwort gefunden:
Für eine in 2019 erbrachte Leistung habe ich erst Ende Januar 2020 meine Einnahme erhalten. Letztere sind somit ja der Gewinnermittlung für 2020 zuzurechnen. Allerdings habe ich meine selbstständige Tätigkeit zum Ende des letzten jahres abgemeldet. Ist das ein Problem oder reiche ich bei der Steuererklärung für 2020 auch einfach nochmal eine EÜR ein, für eine Tätigkeit, die ich in dem Jahr ja gar nicht mehr ausübe?
Viele Grüße