Steuerliche Anerkennung des Auslandspraktikums

  • Hallo Buhl, hallo Benutzer,
    ich habe am 01.01.2000 eine Abfindung bekommen.
    Welche mir ermöglichte mein Tk-Studium als Energietechniker im Volltimestudium zu beenden und ein Auslandpraktikum in Mexiko in der Qulitätssicherung mit Sprachschule durchzuführen. Da ich mich im Ausland aufhielt habe ich keine Steuererklärung abgegeben- nun fordert mich aber das Steueramt auf für 2000 eine Steuerklärung nachzureichen. Zu welcher Einigung mit dem Steueramt kann ich kommen? Ich hoffe es gibt jemand der diese schwere Nuss knacken kann und verbleibe mit freundlichen Grüssen.

  • Hallo Michael,
    wenn Sie vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe der ESt- Erklärung bekommen, müssen Sie diese auch immerhalb der Frist abgeben.
    Das kann mit der bekommenen Abfindung aus 2000 in Zusamenhang stehen, die noch versteuert werden muß.


    Also versuchen Sie die geforderte ESt- Erklärung termingerecht abzugeben, sonst werden Sie mit Ihren Einkünften "geschätzt" und das kann u.U. böse enden.
    Alle Kosten für Ihr Studium können als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden, so daß Sie eventuell keine Nachzahlung zu erwarten haben.


    Holen Sie sich Hilfe vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, wenn Sie es allein nicht schaffen sollten.