Hallo,
ich bin regelbesteuert (also kein Kleinunternehmer) und habe eine Umsatzsteuer ID. Ich habe in 2019 eine Maschine aus Österreich für 1000€ Netto gekauft. Es wurde eine Nettorechnung mit meiner Ust. ID ausgestellt. Diese wurde von mir auch mit dem Nettobetrag bezahlt, da es sich um einen Innergemeinschaftlichen Erwerb mit „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ handelt und dies auch so auf der Rechnung ausgewiesen wurde. Bei der Umsatzsteuererklärung wurde dieser Erwerb auch unter punkt 82 "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG) zum Steuersatz von 19 Prozent" eingetragen.
Ich mache gerade meine Steuererklährung für 2019. Nun gebe ich im Programm "steuer Sparbuch 2020" gerade diese Maschine in mein Anlageverzeichnis ein. Unter dem Punkt Anschaffungskosten (ohne abzugsfähige Vorsteuer) habe ich den bezahlten Nettobetrag von 1000€ eingegeben.
Nun meine Frage: Welchen Betrag muss ich unter diesem Feld bei "Abzugsfähige Vorsteuer" eingeben?
Ist das 0€, da die Vorsteuer ja nie real bezahlt wurde?
Oder sind es 190€ (19%) da die Vorsteuer abzugsfähig ist, weil sie ja in der Umsatzsteuererklärung abgeführt, aber gleichzeitig aufgrund des Reverse Charge verfahrens wieder erstattet wurde?