Hallo, ich habe aus den vielen Hilfeseiten entnehmen können, dass die Kosten (Semesterbeitrag, Mietkosten Studi-WG...) für das Erststudium unseres Sohnes zwar nicht als Werbungskosten, jedoch als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
Doch, wo genau trage ich ein? Habe mich jetzt in der Android-App mehrfach durch alle Seiten geklickt, es aber nicht finden können.
Herzlichen Dank im voraus für eine kurze Rückmeldung,
viele Grüße, Timo Nobis