Hallo,
ich habe zur Feststellungserklärung 2 Fragen:
1.
ein Mitglied der Grundstückgemeinschaft hat seinen Anteil finanziert und trägt somit die Geldbeschaffungskosten allein. Wo werden denn diese Beträge in der Feststellungserklärung eingetragen. Ich habe diese Beträge in der Anlage FE 1 Zeile 113 eingetragen, als Sonderwerbungskosten. Liege ich da richtig?
2.
Die Kosten für Erhaltungsaufwand habe ich auf 3 Jahre verteilt. Nach dem Durchlauf "Eingaben überprüfen" kommt die Fehlermeldung:
"ELSTER meldet
Zeilenangabe für das Feld Anzahl der Jahre bei Erhaltungsaufwand nach § 82d EStVD ist größer als die max. erlaubte Zeilenangabe
ELSTER meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem Wert 3 im Feld Anzahl der Jahre bei Erhaltungsaufwand nach § 82d EStDV."
Zulässig ist doch die Wahl zwischen 1-5 Jahre, wo ist denn dort der Fehler?
Danke und Grüße
KnudHH