Ein-/Auszugspauschale in Hausgeldabrechnung fordern

  • Hallo Zusammen,


    die WEG, die ich verwalte, hat bereits zuvor festgelegt, dass bei einem Mieterwechsel eine Pauschale von 50 € vom Vermieter auf das gemeinsame Rücklagenkonto verbucht werden soll. Diese Forderung soll in der Hausgeldabrechnung gefordert werden, d.h. die Einnahme erfolgt nicht während des laufenden Abrechnungsjahres, sondern erst in der Hausgeldabrechnung nach dem Abrechnungsjahr.


    Leider bekomme ich es nicht hin, dass die Forderung gegenüber dem Wohnungsbesitzer auf der Hausgeldabrechnung erscheint, ohne dass er bereits etwas bezahlt hat.

    Wie kann ich diese Forderung anlegen in WISO Hausverwalter, sodass die Forderung gegenüber dem Wohnungsbesitzer auf der Hausgeldabrechnung erscheint und berechnet wird?


    Ich danke Euch allen.

  • Du möchtest in die Abrechnung 2019 eine Forderung aufnehmen, die erst 2020 fällig wird?

    Das kann nicht gehen! Die Hausgeldabrechnung bezieht sich doch auf das Vorjahr, da gehört eine Forderung aus 2020 nicht hinein! Dafür müsstest Du eine separate Rechnung schreiben, Die du der Hausgeldabrechnung beilegst. Du könntest auch zusätzlich eine Übersicht erstellen, die die aktuellen Forderungen (Hausgeldabrechnung + zusätzliche Forderungen) enthält, so dass der Eigentümer sieht, welche Gesamtsumme er schuldet. Das ist kein Problem; nur gehören eventuelle alte bestehende und neue Forderungen nicht in die eigentliche Abrechnung!

  • Im Jahr 2019 hat ein Mieterwechsel stattgefunden. Die Haugeldabrechnung möchte ich auch für das Jahr 2019 erstellen. Es geht also um das gleiche Jahr. Allerdings ist zum Zeitpunkt des Mieterwechsels im Juni keine Rechnung geschrieben worden und kein Geld abgerechnet worden. Deshalb soll dieser Betrag in der Hausgeldabrechnung berücksichtigt werden und eben einer bestimmten Wohnung zugeordnet werden können.

  • War meine Erklärung nicht verständlich? Wenn Du eine Abrechnung für Eigentümer für 2019 erstellst, dann sind dort bis auf Heizkosten nur Buchungen enthalten, die im Jahr 2019 stattgefunden haben. Bitte mache Dich schlau bezüglich Hausgeldabrechnung sowie Zufluss-/Abfluss-Prinzip. Darüber kannst Du einiges auch in diesem Forum aber auch über Google z.B. bei Haufe finden, aber entscheidend ist, dass das, was Du vorhast, nicht gehen kann und auch nicht gehen soll! Mehr muss man dazu nicht sagen, denn es gibt da viele Informationsquellen.

  • Wobei dann auch noch zu klären wäre anhand des Eigentümerbeschlusses, wie lange die Forderung erhoben werden kann. Wenn der Auszug 2019 war, hätte ja die Forderung 2019 gebucht (und gezahlt) werden müssen, um in die Hausgeldabrechnung eingehen zu können. Ob dies nun nachträglich noch für 2020 noch (rechtlich) machbar ist, muss abgeklärt werden. Aus dem oben angegebenen Sachverhalt könnte der Eigentümer möglicherweise Verwirkung geltend machen.

  • Wir buche ich denn im gleichen Jahr eine Ein-/Auszugspauschale richtig?


    Nehmen wir mal an zum 01.04.2020 erfolgt ein Mieterwechsel. Sind die folgenden Schritte richtig oder geht es einfacher/besser abzubilden:

    - Ich buche eine Einnahme auf das Konto 8101 Ein-/Auszugspauschale. Das Geld ziehe ich auch per Lastschrift ein oder lasse es mir überweisen vom Eigentümer

    - Ich mache eine Umbuchung vom Haushaltskonto auf das Rücklagenkonto mithilfe des Rücklageassistenten


    Richtig?