Liebes Forum,
leider habe ich kein Thema gefunden, das den Absenkungsbeitrag und die richtige Erfassung mit der Software SteuerSparbuch behandelt. Ich denke, dies wird einige betreffen.
Ich habe eine Steuerhilfe vom Landesamt für Besoldung zur Hand in dem steht, dass in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung die Nachzahlung des Absenkungsbeitrags aus den verschiedensten Gründen nicht gesondert ausgewiesen werden konnte. Die Fünftelungsregelung konnte ebenso wenig angewandt werden.
Die Nachzahlung ist somit im Jahresbruttoverdienst mit einberechnet (Zeile 3 Bruttoarbeitslohn in der Lohnsteuerbescheinigung).
Um eine Fünftelungsregelung zu erreichen, soll man laut der Steuerhilfe vom Landesamt die Nachzahlung in Zeile 18 Anlage N eintragen. Man soll danach die Nachzahlung vom Jahresbruttoverdienst abziehen und diesen dann als Bruttoarbeitslohn in Zeile 6 der Anlage N eintragen.
Ich habe in der Steuersoftware diese Schritte befolgt. Das heisst die Nachzahlung in Zeile 19 des Progamms eingegeben (Zeile 18 in Papierform) und den Bruttoarbeitslohn angepasst (Bruttoarbeitslohn - Nachzahlung).
Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Software die Erstattung richtig berechnet. Denn die Steuererstattung scheint mir als nicht realistisch.
Vielen Dank im Voraus für Eure Kommentare und ganz viel Gesundheit an alle Forenmitglieder/innen.