Versteuerung Lehraufträge

  • Hallo!


    Da ich im Jahr 2019 mehrere Lehraufträge an der Universität hatte, habe ich mir das WISO Sparbuch 2020 gekauft, da meine Tätigkeit ja als selbstständig gilt.

    Nun bin ich mir aber nicht so ganz sicher, wo ich das zu versteuernde Einkommen (unter 12.000 €) eintragen soll. Zudem bin ich Studentin, habe also auch einen steuerlichen Freibetrag, oder? Wird der direkt im Programm abgezogen?

    Wenn ich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstelle, muss ich laut dem Programm wirklich sehr viel zahlen...muss ich etwas beachten?


    Würde mich wirklich sehr über Hilfe freuen!

    Schönen Sonntag noch :)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstelle, muss ich laut dem Programm wirklich sehr viel zahlen...muss ich etwas beachten?

    EÜR bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit § 18 EStG (ggf. freiberuflich) ist zutreffend. Und im Rahmen der Besteuerung zählen die Einkünfte jeder Tätigkeit i.S.d. EStG gleich.


    Du hast aber schon beachtet, dass die EÜR nicht nur Betriebseinnahmen hat, sondern auch die Möglichkeit der Betriebsausgaben, oder?

  • EÜR bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit § 18 EStG (ggf. freiberuflich) ist zutreffend. Und im Rahmen der Besteuerung zählen die Einkünfte jeder Tätigkeit i.S.d. EStG gleich.

    Also hat mein Studentenstatus keinerlei Auswirkungen?

    Unter Betriebsausgaben würden denn Fahrkosten usw. fallen? Und habe ich die Möglichkeit den Betrag zu splitten? 2400 € ist als Dozent*in ja steuerfrei und es handelt sich hierbei ja um einen Nebenjob.

    • Offizieller Beitrag

    Also hat mein Studentenstatus keinerlei Auswirkungen?

    Nein, nur die Einkunftsart interessiert für das Prozedere der Einkunftsermittlung.


    Unter Betriebsausgaben würden denn Fahrkosten usw. fallen? Und habe ich die Möglichkeit den Betrag zu splitten? 2400 € ist als Dozent*in ja steuerfrei und es handelt sich hierbei ja um einen Nebenjob.

    Das erklärt Dir doch alles das Programm, wenn Du Zeile für Zeile vorgehst. Und soweit § 3 Nr. 26, 26a EStG greift, musst Du insoweit auch zuordnen und abgrenzen, da bezüglich dieser Einkünfte dann entweder diese Vorschrift greift oder aber die höheren tatsächlichen Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Erklärt aber auch das Programm.