Hallo,
ich versuche herauszufinden - ohne bisher fündig geworden zu sein -, ob die in einer Transfergesellschaft abgeführten Beiträge zur Rentenversicherung (berechnet auf das fiktive Arbeitsentgelt)
- den Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen reduzieren oder
- keinerlei Auswirkungen auf den Höchstbetrag haben (wobei klar ist, dass die abgeführten Beiträge steuerlich nicht als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können).
Kann hier jemand weiter helfen?