Wertstellung

  • Hallo, ich habe folgende Herausforderung. Der Bauträger hat der WEG die Gebäude Versicherung von 2018 und 2019 in Rechnung gestellt und die WEG hat diesem zugestimmt. Wie kann ich diese nun korrekt verbuchen, mit Sicht auf die Hausabrechnung für 2019?


    Gruß Su

  • Hallo.

    Wie die WEG herrscht das Abflussprinzip. Also gilt das Datum des Abbuchung des Betrages. Das wäre z.B. heute, der 15.04.2020. Das passt dann schon mal.


    Dann muss der Gültigkeitszeitraum eingestellt werden, z.B. 01.03.2018 - 01.03.2019 (Gebäudeversicherung 2018) und entsprechend der 01.03.2019 - 01.03.2020 (für 2019). Das ist zum Beispiel wichtig, wenn eine Eigentumswohnung vermietet ist und der Mieter für 2019 die Versicherung bezahlen muss. Die Abrechnung für 2018 ist für den Mieter "durch", für den Eigentümer nicht.


    Hilft das weiter?

    Grüße