Eingabe von Einkommen eines behinderten Kindes (19) aus Behindertenwerkstatt

  • Hallo,

    Ich habe eine behinderte Tochter, die im letzten Jahr ,Anfang Dezember, ihre „Ausbildung“ in einer Behindertenwerkstatt beendet hat. Sie wurde in den Werkstattbereich übernommen und im Dezember den sagenhaften Betrag von 127 € verdient.

    Lohnschein liegt vor. Wo muss ich dieses eintragen? Muss ich das überhaupt? Unsere Tochter lebt in unserem Haushalt.

    Kann mir jemand helfen?
    Vielen Dank im Voraus

    Der Helm!

    • Offizieller Beitrag

    Sie wurde in den Werkstattbereich übernommen und im Dezember den sagenhaften Betrag von 127 € verdient.

    Lohnschein liegt vor. Wo muss ich dieses eintragen?

    Bei Euch nicht. In einer etwaigen Einkommensteuererklärung des Kindes schon (kann ja aus anderen Gründen erforderlich sein, die wir hier nicht kennen).