Eigenverbrauch PV unterschiedliche Bemessungsgrundlagen

  • Hallo,


    der Eigenverbruach wird ja für die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer unterschiedlich bemeesen. Wie buche ich das in EÜR Kasse?

    Beispiel (SKR03):

    Eigenverbrauch netto 1000 € (mit kWh-Preis für Umsatzsteuer berrechnet) => 190 € USt, hier soll nur die USt als Einnahme verbucht werden

    Eigenverbrauch netto 500€ (mit kWh-Preis für Einkommensteuer gerechnet - Selbstkostenpreis) hier soll nur der nettopreis 500 € verbucht werden als Gewinn.


    Ich dachte


    die 190 € USt: 1770 H (USt) und 1880 S (unentgeltliche Wertabgabe)

    den Eingenverbrauch Gewinn 8900 H (unentgeltliche Wertabgabe) und 1880 S (unentgeltliche Wertabgabe)


    Das schaut dann in der EÜR auch gut aus, allerdings in der Ust-Voranmeldung erscheinen die 190 EUR nicht. Erst in der Umsatzsteuererklärung. Ist das richtig?


    Danke schon mal!

  • Die 190 € erscheinen vielleicht in der UStE, du wirst aber eine Fehlermeldung von Elster bekommen. Grund: auf UStVA und UStE werden die Umsatzsteuern errechnet anhand der Bemessungsgrundlage, d.h. die Umsätze müssen zwingend mit angegeben werden. Deine Buchung führt aber zu einem Durcheinander von Umsatzsteuer und Bemessungsgrundlage Umsätze.


    M. E. nach müssen die Buchungen lauten:

    Privatentnahme 1.190 an unentgeltliche Wertabgabe 19%

    Damit ist die Umsatzsteuer sowohl für UStVA als auch für UStE korrekt.

    Für die Einkommensteuer muss nun von unentgeltliche Wertabgabe 0% 500 € wieder auf die Privatentnahme - hier würde ich die Rückzahlung Einnahme verwenden. Aber unbedingt mit 0%, weil sonst die UStVA/UStE nicht stimmen.