Guten Tag,
ich habe im Jahr 2019 eine Trainertätigkeit in einem angetreten, die als kurzfristige Beschäftigung (pauschalversteuert) angemeldet ist. Der Brutto-Betrag teilt sich dann aber in einen Aushilfslohn und die Übungsleiterpauschale (=Ehrenamt) von 200€/Monat auf.
Soweit ich weiß, darf die Tätigkeit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung erfasst werden, da sie pauschalversteuert wird. Die Einnahmen brauche ich also nirgends angeben, richtig? Doch wie werden die Ausgaben behandelt? Kann ich Kosten für Fahrten zum Trainingsgelände, Auswärtsfahrten, Anschaffungen Trainerbedarf als Werbungskosten angeben?
Vielen Dank im Voraus.