Auswärtige Unterbringung richtig eingeben

  • Hallo, ich bekomme die Eingabe der auswärtigen Unterbringung (924€/Jahr, anteilig für 2019) nicht hin :(

    Meine Tochter lebt vom 15.08.2019-14.07.2020 in Oldenburg in einer WG. Der Nebenwohnsitz bei mir wurde beibehalten, Hauptwohnsitz ist Oldenburg. Das Kindergeld wird an mich ausgezahlt.

    Ich habe in der Anlage Kind als letzte Anschrift 2019 Oldenburg (auswärtige Unterbringung mit ja beantwortet) und als weitere Wohnsitze bis 15.08.2019 ihre Heimatadresse angegeben.

    Haushaltszugehörigkeit + Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 01.01-31.12., die auswärtige Anschrift (Oldenburg) kommt im Feld Ausbildungsfreibetrag - aber es wird nur der Freibetrag für August berechnet/gewährt.

    Warum? Was habe ich falsch gemacht? Kann mir jemand helfen?

    • Offizieller Beitrag

    Da käme mir die Dauer der Ausbildung in den Sinn oder das Alter des Kindes. Beides ggf. begrenzende Tatbestände.


    Mit bereinigten Screens aller betroffenen Eingabemasken könnte man wie immer schneller und leichter etwas dazu sagen.

    • Offizieller Beitrag

    Solche Anhänge bitte künftig als Screens einbinden. Da kann man sich besser "ein Bild" machen.


    Der Bundesfreiwilligendienst geht vom 15.08.2019-14.07.2020.

    Das ist aber keine Berufsausbildung, somit gibt es dafür auch keinen "Ausbildungsfreibetrag".


    Du hast dann sicherlich an anderer Stelle als Dauer der Berufsausbildung (Schule?) 01.01.-14.08.2019 eingetragen und dann eben jetzt die auswärtige Anschrift ab 15.08.2019. Dadurch hat der August eine Überscheidung und das Programm gewährt für diesen Monat diesen Freibetrag.


    Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die Berufsausbildung (Schule?) wirklich zum 15.08.2019 abgeschlossen ist und am nächsten Tag der Bundesfreiwilligendienst schon anfängt. Ich denke fast, dass die Ausbildung schon zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen ist und somit dieser Freibetrag ganz wegfallen könnte.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „auswärtige Unterbringung richtig eingeben“ zu „Auswärtige Unterbringung richtig eingeben“ geändert.
  • Okay, vielen lieben Dank. Da liegt also das Problem. Sie zählt zwar zu meinem Haushalt (gut für das Kindergeld/Freibetrag) aber den Ausbildungsfreibetrag gibt es nicht. Dann ist die auswärtige Unterbringung unser persönlicher Luxus während des BFD. Da kann man nichts machen.

    Danke für deine Hilfe. Ich schaue mir die anderen Einträge noch mal genau an, woher dann im August der Ausbildungsfreibetrag (zu Unrecht) kommen könnte.