Fehlermeldung beim Verlustvortrag (Ausgaben für aktive und zukünftige Tätigkeiten)

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade dabei meinen Verlustvortrag für mein Master-Studienjahr 2018 zu erstellen. In diesem Jahr hatte ich nur Ausgaben für Versicherung, Fahrtkosten und das Master Studium (Unter Fortbildung eingetragen), ich hatte keine Einnahmen und somit auch keinen Lohnsteuerbescheid.

    Leider bekomme ich eine für mich unerklärliche Fehlermeldung sobald ich einen Betrag unter der Kategorie "Ausgaben (Werbungskosten)" eintrage:



    "...Allerdings haben Sie keine Einnahmen erfasst" - das ist ja auch richtig, ich hatte ja auch keine Einnahmen, wieso muss ich Einnahmen bei einem Verlustvortrag eintragen??! Das ist für mich nicht plausibel.


    Die hier angezeigten Ausgaben in Höhe von 1€ (Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten) dient nur der Veranschaulichung, ich habe den gleichen Fehler bekommen als ich meine richtigen Ausgaben in das Formular als Werbungskosten eingetragen habe.


    Ich habe meine Verlustvorträge für die Jahre 2016 und 2017 bereits abgeschickt, diese wurden ohne Probleme akzeptiert. Für das Jahr 2018 bin ich exakt gleich vorgegangen bekomme aber ständige diese Warnmeldung. Was mache ich falsch?


    Ich habe auch schon versucht den Fehler über die Auswahl zu ignorieren, allerdings sagt mir die Software dann beim Abschicken dass mir ein Verspätungszuschlag droht:




    Liegt hier ein Softwarefehler vor oder könnt ihr mir aus der Patsche helfen? Ich bin mit meinem Latein am Ende ;)

    Vielen Dank und viele Grüße

    Tobi

    • Offizieller Beitrag

    1. Bei Fortbildungskosten sind das vermutlich Sonderausgaben,, die generieren keinen Verlustvortrag

    2. Es ist doch nur ein Hinweis, den man ignorieren kann

    3. Verspätungszuschläge drohen generell nur bei Nachzahlungen (davon gibt es Ausnahmen, dieses hier ist keine). Die software droht nichts an, das kann nur das Finanzamt. Die software weist nur darauf hin, dass es sein könnte.....

    • Offizieller Beitrag

    das Master Studium (Unter Fortbildung eingetragen)

    Also Erstausbildung und somit nach aktueller Rechtsprechung Sonderausgaben, somit nicht vortragsfähig. -> siehe @Petz


    Ich habe meine Verlustvorträge für die Jahre 2016 und 2017 bereits abgeschickt, diese wurden ohne Probleme akzeptiert.

    Einen ggf. auf den 31.12.2017 gesondert festgestellten Verlustvortrag musst Du dann natürlich in die 2018er Erklärung (ggf. Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.2018) eintragen.

    • Offizieller Beitrag

    Einen ggf. auf den 31.12.2017 gesondert festgestellten Verlustvortrag musst Du dann natürlich in die 2018er Erklärung (ggf. Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.2018) eintragen.

    hm, den Verlustvortrag als sloches kann man nicht eintragen, nur dass ein solcher besteht

    • Offizieller Beitrag

    hm, den Verlustvortrag als sloches kann man nicht eintragen, nur dass ein solcher besteht

    Das schon:


    Aber die Eingabemaske sieht dann so aus:


    Und den Betrag braucht das Programm dann eben, um richtig rechnen zu können und, je nach Besteuerungsgrundlagen, das Kreuzchen oben auf Seite 1 des Mantelbogens richtig setzen zu können. Und um die Programmbedienung geht es hier ja auch oder sogar insbesondere.

    • Offizieller Beitrag

    Stimmt.


    Man kann ihn trotzdem nicht in der Steuererklärung eintragen, diese Aussage ist so gesehen missverständlich.

    Formuliert man es anders, sucht er das "Kreuzchen" in der Eingabemaske des Programms (vergeblich). :(


    Wir reden hier doch immer über die Programmbedienung/-eingaben. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Wir reden hier doch immer über die Programmbedienung/-eingaben. ;)

    Sicher?


    Zitat

    Einen ggf. auf den 31.12.2017 gesondert festgestellten Verlustvortrag musst Du dann natürlich in die 2018er Erklärung

    muss man nicht, man kann


    Und da hast du von Erklärung geredet, nicht vom Programm.


    Aber wir reden ja gerne aneinander vorbei.....

    • Offizieller Beitrag

    Wir reden hier doch immer über die Programmbedienung/-eingaben. ;)

    Sicher?

    Na ja, im Unterforum WISO steuer:Sparbuch doch zumindest zu einem weitaus überwiegenden Teil.


    Einen ggf. auf den 31.12.2017 gesondert festgestellten Verlustvortrag musst Du dann natürlich in die 2018er Erklärung


    muss man nicht, man kann

    Das ist jetzt aber auch Wortspalterei, oder? Er erstellt mit dem Programm nun einmal seine Erklärung.


    Aber wir reden ja gerne aneinander vorbei.....

    Das hättest Du Dir jetzt aber auch sparen können.

    • Offizieller Beitrag
    • Offizieller Beitrag

    Eine Unterscheidung zwischen müssen und können ist nun wahrlich keine Wortspalterei, jedenfalls nicht im Steuerrecht.

    Er muss es, ansonsten stimmt die Steuerberechnung seines Programms nicht und die nächsten Probleme/Rückfragen sind vorprogrammiert.


    Und über das andere lasse ich mich nicht öffentlich aus.

    Du hast es getan und solltest es löschen.

  • Hallo zusammen, vielen Dank erstmal für die vielen schnellen Antworten, nun zum Inhalt:

    1. Bei Fortbildungskosten sind das vermutlich Sonderausgaben,, die generieren keinen Verlustvortrag

    das Master Studium (Unter Fortbildung eingetragen)

    Also Erstausbildung und somit nach aktueller Rechtsprechung Sonderausgaben, somit nicht vortragsfähig. -> siehe @Petz

    Das wäre mir neu dass ein Masterstudium eine Erstausbildung ist, mein Bachelor war meine Erstausbildung, mein Master ist meine Weiterbildung und kann somit als Fortbildung abgesetzt werden, so wurde das auch schon mehrfach vom Finanzamt (von Kommilitonen) akzeptiert.

    2. Es ist doch nur ein Hinweis, den man ignorieren kann

    Das ist vollkommen richtig, habe ich ja wie oben beschrieben auch gemacht, allerdings kommt dann die Warnmeldung beim Abschicken. ("Laut ihren Angaben sind sie Lohnsteuerpflichtig... u.s.w.").
    Diese Meldung erschien weder bei meiner Steuererklärung 2016 und 2017 obwohl die gleichen Felder ausgefüllt wurden.
    Habt ihr eine Ahnung sich für das Jahr 2018 eine steuerliche Änderung im Bezug auf den Verlustvortrag ergeben hat? Ich habe schon recherchiert jedoch nichts gefunden...

    3. Verspätungszuschläge drohen generell nur bei Nachzahlungen (davon gibt es Ausnahmen, dieses hier ist keine). Die software droht nichts an, das kann nur das Finanzamt. Die software weist nur darauf hin, dass es sein könnte.....

    Vielen Dank für diese Info, falls ich meine Steuer also trotz dieser Meldung abschicke kommt zuerst ein Feedback vom Finanzamt oder kann es im schlimmsten Fall passieren dass ich die 25€ pro verspäteten Monat direkt zahlen muss?


    Vielen Dank für deine Screenshots, mit dieser Eingabe habe ich mich auch schon auseinandergesetzt, allerdings ist hier immer von "...EINKÜNFTE aus nicht selbstständiger Arbeit" die Rede oder allgemein "Einkünften", ich hatte in diesem Jahr aber keine Einkünfte, nur Ausgaben! Daher habe ich hier auch nichts eingetragen, es ist für mich auch nicht plausibel hier etwas einzutragen, könntest du mir das näher erläutern, vielleicht verstehe ich es dann?

    Mein erstes Gehalt habe ich übrigens letztes Jahr erhalten, d.h. meine Verluste werden erst in der Steuererklärung 2019 einbezogen.

    Zusammengefasst:

    Ich habe für 2016, 2017 und 2018 Verlustvorträge (Masterstudium) , die 2019 in meine Steuererklärung mit Gewinnen aus meinem Job einberechnet werden sollen.
    Für 2016 und 2017 hat das auch wunderbar funktioniert, 2018 macht Probleme...


    Viell. kommen wir noch auf den richtigen Trichter, wäre super wenn ihr mich weiter beraten könntet :)

    Vielen lieben Dank euch schon mal, VG Tobi

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre mir neu dass ein Masterstudium eine Erstausbildung ist, mein Bachelor war meine Erstausbildung, mein Master ist meine Weiterbildung und kann somit als Fortbildung abgesetzt werden, so wurde das auch schon mehrfach vom Finanzamt (von Kommilitonen) akzeptiert.

    https://www.buhl.de/wiso-softw….php?search/&q=konsekutiv

    Werbungskosten bei konsekutivem Masterstudium

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß Pressemitteilung Nr. 2/2020 vom 10. Januar 2020 Beschluss vom 19. November 2019 2 BvL 22/14, 2 BvL 27/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 23/14


    Das ist vollkommen richtig, habe ich ja wie oben beschrieben auch gemacht, allerdings kommt dann die Warnmeldung beim Abschicken. ("Laut ihren Angaben sind sie Lohnsteuerpflichtig... u.s.w.").

    Mit bereinigten Screens wäre man vielleicht etwas schlauer. Es gibt in dem Sinne keine "Lohnsteuerpflicht". Es gibt eine Einkommensteuerpflicht und da ist eben die Lohnsteuer eine Erhebungsform.

    Somit wäre das

    2. Es ist doch nur ein Hinweis, den man ignorieren kann

    auch meine Antwort gewesen.


    Vielleicht resultiert der Hinweis aber auch daraus, dass Du eben durch die bestehenden Verlustvorträge eine Einkommensteuererklärung abgeben musst. Im Zweifel würde das FA bei Nichtabgabe einer Erklärung für das Jahr nämlich sogar einen Schätzungsbescheid erlassen, der dann regelmäßig Deinen bestehenden Verlustvortrag aufzehrt. Das kann man aber ohne genaue Kenntnisse des Hinweises wie schon gesagt nur raten.


    Ich habe für 2016, 2017 und 2018 Verlustvorträge, ..... .
    Für 2016 und 2017 hat das auch wunderbar funktioniert, 2018 macht Probleme...

    Weil Du die ESt 2016 und die ESt 2017 vielleicht zusammen abgegeben hast und/oder keinen bestehenden Verlustvortrag in die ESt-Erklärung/en eingegeben hast. ;)

  • Hallo zusammen,


    danke für deine Antwort miwe4 :)

    Ich glaub ich bin dem Problem jetzt auf die Schliche gekommen... nach mehreren Stunden Recherche bin ich viell. auf die Lösung des Problems gekommen... Ich habe mein Masterstudium im Ausland absolviert und habe deswegen angeblich nur im Ersten Jahr das Anrecht auf einen Verlustvortrag!

    Siehe hier:
    "Achtung: Dauert das Zweitstudium im Ausland länger als ein Jahr, können wegen des Wegfalls der unbeschränkten Steuerpflicht die Studienkosten nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden. "

    Quelle: https://www.college-contact.co…steuerliche-absetzbarkeit


    Daher wird mir wohl auch angezeigt dass ich für das Jahr 2018 steuerpflichtig bin... Seht ihr das genauso?


    Das wäre mir neu dass ein Masterstudium eine Erstausbildung ist, mein Bachelor war meine Erstausbildung, mein Master ist meine Weiterbildung und kann somit als Fortbildung abgesetzt werden, so wurde das auch schon mehrfach vom Finanzamt (von Kommilitonen) akzeptiert.

    Das ist mir wirklich neu, im Netz finden sich auch immer wieder widersprüchliche Aussagen...


    Vielen Dank euch allen, ich bin gespannt was das Finanzamt zu meiner Steuer 2016 und 2017 sagt!

    Viele Grüße Tobi

  • Wenn noch kein Bescheid vorliegt für 2016 und 2017, kann es sogar sein, dass deine Verluste verworfen werden. Da nur Sonderausgaben vorliegen dürften (siehe das von miwe4 verlinkte Urteil), sind diese mangels genügend Einkünften nicht steuerlich wirksam und führen zu keinem Verlust. Und es wird dir auch in nächster Zeit eine freundliche Aufforderung zukommen, 2018 einzureichen.