Kinderbetreuungskosten - Fahrtkosten, wenn Kinder abgeholt werden!

  • Hallo,


    mein Finanzamt hat die Fahrtkosten bzw. Verpflegungskosten nicht anerkannt.
    Wie sieht es aus, wenn die Kinder abgeholt werden müssen, können diese Auslagen abgesetzt werden?


    Gib es Möglichkeiten, diese Kosten abzusetzen?


    Für eine Antwort, wäre ich sehr dankbar.

  • Dafür gibt es den neuen BEA- Freibetrag.
    Mit diesem Freibetrag sollen alle Aufwendungen, wie Fahrkosten, Verpflegung usw. abgegolten sein.


    Eine andere Möglichkeit gibt es z.Zt. nicht.