Nur "halbes Kindergeld" und "halber Kinderfreibetrag" bei dauernd getrennt lebenden Ehepartnern, obwohl das Kind 100% bei der Mutter lebt?

  • Hallo Community,


    Ich habe für meine Frau, von der ich dauerhaft getrennt Lebe, die Steuererklärung gemacht und im Dokument steht im Bereich "Ermittlung der Freibeträge für Kinder und Abgleich mit dem Kindergeld" das für meine Frau nur Halbes Kindergeld und halber Kinderfreibetrag angesetzt wird:



    Der Betrag wird von der Software ja automatisch ermittelt aber mir erschließt sich nicht, warum diese beiden Dinge nur "halb" angesetzt werden. Meine Frau bekommt das volle Kindergeld und sollte auch den vollen Freibetrag bekommen.


    Könnt ihr mir helfen? Habe ich irgendwo etwas falsches in die Software eingetragen?


    Vielen Danke für eure Hilfe.


    Gruß


    Garlandt

    • Offizieller Beitrag

    Das haben wir schon gefühlte mehrere Dutzend Mal erläutert. Das Kind bzw. das Kindergeld und der Kinderfreibetrag werden jedem Elternteil hälftig zugerechnet. Das Kindergeld wird an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind dauerhaft lebt. Und bei dem Kindesunterhalt zahlenden Elternteil handelt es sich um ein sogenanntes Zahlkind, dessen zu leistender Kindesunterhalt um das hälftige Kindergeld gemindert ist. In Deiner ESt-Erklärung sollte es also ähnlich aussehen.


    Einfach einmal die erweiterte Forumssuche mit geeigneten Suchwörtern nutzen. ;)