Ich habe ein Arbeitszimmer in einer Eigetumswohnung als Lehrer. Nun versuche ich die Hausgeldabrechnung entsprechend einzupflegen.
Dabei habe ich festgestellt, dass diese sowohl unter "haushaltsnahen Dienstleistungen" als auch unter "Ausgaben (Werbungskosten) -> Arbeitszimmer -> allgemeine Aufwedungen (Hausgeld, Verwalter, etc) eingetrage werden können. Wo gehören Sie denn nun hin?
Hierdurch ergibt sich eine anschließende Frage, was darf denn alles von der Hausgeldaberechnung übernommen werden? Die Hausverwaltung unterteilt in umlage- und nicht umlagefähige Kosten.