Hallo,
bis jetzt war ich ein stiller Mitleser, doch jetzt habe ich mal eine Frage,
da ich für meine Konstellation im Forum nichts gefunden habe.
Folgender Sachverhalt.
Wo trage ich in der Anlage N die Fahrtkosten, die mir der Arbeitgeber zum Teil erstattet hat.
Arbeitnehmer wird für 3 Monate an einem anderen Arbeitsort versetzt der viel weiter ist als die erste Arbeitsstelle.
Der Arbeitnehmer zahlt dem Arbeitgeber nur 68 Km der Fahrtstrecke für Hin- und Rückfahrt, aber die gesamte Strecke beträgt 90 Km, wo kann man die 22 Km differenz in der Anlage N eintragen?
Die erstatteten Kilometer wurden auch vom Arbeitgeber versteuert.
Kann man auch die Verpflegungspauschale geltend machen, da der Arbeitsort sehr viel weiter war und länger als 8 Stunden.
Vilen Dank im Voraus.
Gianni